Führerschein aus Bulgarien in Deutschland umschreiben
Hallo!
Ich bin in Bulgarien geboren, wohne seit 2000 mit Hauptwohnsitz in Deutschland und habe seit Oktober 2009 die doppelte Staatsbürgerschaft.
Ich habe die Prüfung für die Klasse B (PKW) im August 2007 in Bulgarien bestanden und somit einen Führerschein bekommen. Im September 2009 (vor meiner Einbürgerung in Deutschland) hatte ich in Bulgarien die praktische Prüfung für die Klasse C (LKW) nicht bestehen können, so dass ich diese Prüfung 1 Jahr später im September 2010 wiederholen und bestehen konnte. Mein bulgarischer Führerschein wurde also im November 2010 neu ausgestellt (nach wie vor auf meiner bulgarischen Adresse ausgestellt) und beinhaltet jetzt die Klassen B und C.
Da bei der Einbürgerung eine Änderung meines Namens vorgenommen wurde (welche jedoch nach deutschem Recht gültig ist und in den bulgarischen Dokumenten weiterhin meinen "alten" Namen steht) gibt es eine Diskrepanz zwischen meinem deutschen Ausweis und meinem jetzigen Führerschein. Ich hätte also gerne meinen bulgarischen Führerschein in einen deutschen umgeschrieben, da es bspw. bereits vorgekommen ist, dass ich Mietautos nicht vermietet bekam: aufgrund der Namensunterschiede kann ich meinen EU-gültigen Führerschein nur in Verbindung mit meinem bulgarischen Pass akzeptabel vorweisen, nicht mit dem deutschen.
Sind die Voraussetzungen für eine Umschreibung des Führerscheins in meinem Fall gegeben?
3 Antworten
Was hat der Name mit dem gültigen Führerschein zu tun ? Ein Führerschein ist kein Identitätspapier. Wenn ich deine Frage richtig lese, hast du -unberechtigt- eine bulgarische Fahrerlaubnis erworben, obwohl dein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland war. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist hierbei unerheblich. Der Führerschein wurde also unter Verstoß gegen das Wohnortprinzip erworben. Eine Umschreibung der bulgarischen Fahrerlaubnis wäre nicht erforderlich, da Bulgarien ein EU- Saat ist. Die Klasse C wird analog der deutschen FE-Klasse C beschränkt auf das 50. Lebensjahr. Es bleibt dir jedoch unbenommen, deine EU- Fahrerlaubnis freiwillig nach § 30 FeV umzuschreiben. Allerdings kann dir dann passieren, das die deutsche Verwaltungsbehörde erkennt, das deine Fahrerlaubnis unrechtmäßig in Bulgarien erworben wurde und wird dir deshalb chwierigkeiten bereiten. Sofern Bulgarien mitspielt, kann dir sogar die bulgarische Fahrerlaubnis anerkannt werden.
Sofern Bulgarien mitspielt, kann dir sogar die bulgarische Fahrerlaubnis anerkannt werden. Es muss richtig heißen: aberkannt werden.
Wie gesagt, es hat mit deiner Staatsangehörigkeit überhaupt nichts zu tun. Es geht nur darum, wo hast du tatsächlich gewohnt, gearbeitet und gelebt hast, als du in Bulgarien den Führerschein erworben hast. Wenn die deutsche Behörde z.B. auch über die Meldestelle feststellt, dass du hier in deutschland gewohnt und hier bei der Fa. xy gearbeitet hast, dann kann es Probleme mit der Anerkennung geben. Über das deutsche KBA wird dann der Führerscheinstelle in Bulgarien mitgeteilt, dass sie aufgrund eines Verstoßes gegen das Wohnortprinzip nicht zuständig für deinen Führerschein war. Die bulgarische Behörde wird dann aufgefordert, dir die Fahrerlaubnis abzuerkennen. Kommt sie diesem Ersuchen nach, so wird dir das Recht aberkannt, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch wenn du den Führerschein in Händen hältst. Die Rückgabe des Führerscheins wird beantragt (laufen zur Zeit mit Tschechien viele Vorgänge).
Wahrscheinlich wird die bulgarische Stelle aber nicht reagieren, dann hast du Glück gehabt.
Grundsätzlich steht es jedem EU- Bürger frei, seinen rechtmäßig im Ausland erworbenen Führerschein im neuen EU-Wohn-Staat umzutauschen. Kostet halt etwas.
Es gibt in der Fahrerlaubnisverordnung nur eine Möglichkeit, vom Wohnortprinzip abzuweichen. In § 7 FeV wird ausgeführt, dass nur dann vom Wohnortprinzip abgewichen werden darf, wenn der Bewerber sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhält. Dann wird kein ordentlicher Wohnsitz begründet. Schüler haben also die Wahlmöglichkeit, wenn sie im EU- Ausland die Schule besuchen. Das ist die einzige Ausnahme.
Führerscheintourismus hat auch nicht immer mit Verkehrsverstößen zu tun. Manche fahren auch ins Ausland und erwerben dort den Führerschein, ohne dass etwas gegen sie vorliegt, nur weil im Ausland der Führerschein weniger kostet.
Wer also gegen das Wohnortprinzip verstösst, egal aus welchen Gründen, hat ein Problem mit der Anerkennung der Fahrerlaubnis.
Herzlichen Dank für die Antwort, Siggibayr! Ich bin für jede Hilfestellung sehr dankbar.
Praktisch gesehen hatte ich den Führerschein zu Zeiten, als ich noch kein deutscher Staatsbürger war (und wusste nicht ob ich jemals einer werde), gemacht. Jetzt habe ich die doppelte Staatsbürgerschaft, habe einen EU-weit gültigen Führerschein und möchte diesen wegen Namensunterschiede umschreiben lassen und weil ich permanent in Deutschland wohne...
Der Führerschein ist rechtskonform nach absolvierten Prüfungen auf meiner gültigen bulgarischen Adresse ausgestellt worden. Welche Schwierigkeiten könnten auf mich zukommen, wie sollte Bulgarien "mitspielen"?
Wie oben schon erwähnt, spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Dein Fahrschein ist nicht rechtmäßig erworben, da du keine 6 Monate Wohnsitz in Bulgarien nachweisen kannst. Auch wenn du immer noch eine bulgarische Meldeanschrift hast, warst du die ganze Zeit in Deutschland angemeldet. Eigentlich hättest du dich in Bulgarien abmelden müssen, auch wenn das keiner macht.
Um das Sachverhalt zu verstehen, ohne alle Verordungen und Gesetze lesen zu müssen, hilft folgendes Gedankenexperiment. Auch ein deutscher Staatsbürger kann sich ohne Probleme in Bulgarien anmelden und den Füherschein dort erwerben. Dann ist er in der gleichen Situation wie du. Dass dieser Führerschein aber ungültig ist, zeigt ein Blick im Telefonbuch von Frankfurt a.O. Auch in dieser grenznahen Gemeinde gibt es genügend Fahrschulen.
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Siggibayr, herzlichen Dank noch einmal für die sehr hilfreichen und ausführlichen Antworten!
Grundsätzlich kommt mir das Ganze als einen Verdacht vor, dass ich den sog. Führerscheintourismus betrieben habe. Ich habe im Netz mehrere beispielhafte Beschreibungen dafür gelesen und es scheint mir (soweit ich es verstehe), dass dies der Fall ist wenn einer Person wegen Verkehrsvorstössen den deutschen Führerschein entzogen wurde und diese Person dann in einem anderen EU-Mitgliedstaat (ohne Staatsangehöriger davon zu sein) einen Führerschein erneut gemacht hat, sodass folglich ihre deutsche Adresse auf dem ausländischen Führerschein angegeben ist.
Ich will bitte nicht, dass das Folgende als "Ausrede" erscheint - ich kannte dieses Wohnprinzip damals nicht, aber auch jetzt kann ich es nicht verstehen warum es in meinem Fall gelten sollte. Ich habe meinen Führerschein zu Zeiten, als ich nur bulgarischer Staatsangehöriger war, gemacht. In dem Führerschein ist meine, nach wie vor gültige, bulgarsiche Adresse eingetragen. Ich habe alle Prüfungen nach Vorbereitungsmassnahmen gem. Vorschriften bestanden. Ich verstehe dass es verstossend sein sollte, wenn Leute Führerscheine bei Behörden ausstellen lassen, welche nicht für sie zuständig sind. Ich kann es jedoch nicht verstehen warum mir als bulgarischer Staatsangehöriger den in Bulgarien rechtmässig erworbenen Führerschein aberkannt werden sollte -- als ob ich wie Personen bin, die Verkehrsdelikte machen und sich später woanders Führerscheine zulegen? Gibt es offizielle Regelungen (bzgl. dieses Wohnortprinzips) welche Ausnahmen berücksichtigen, kann man solche Regelungen irgendwo nachlesen? Vielen Dank!