Frist zur Schadensmeldung bei Kfz-Versicherung
Hallo mal eine Frage. Vor ca.3 Monaten wurde unser Auto (parkend und auf Privatgrundstück) angefahren.Durch Krankheit und familiäre Probleme sind wir bis jetzt nicht dazu gekommen dem Unfallverursacher einen Kostenvoranschlag zu schicken. Jetzt meine Frage,lohnt es sich noch mit der Beründung der Krankheit oder sollen wir es lassen?!
5 Antworten
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann liegt hier ein Haftpflichtschaden vor da der "andere" schuld an dem Unfall war. In diesem Fall ist der Schaden noch nicht verjährt und du mußt somit auch gar nicht begründen aus welchem Grund ihr erst jetzt eure Ansprüche geltend macht.
Der von dir genannte Kostenvoranschlag ist jedoch nur bei einem für den Fahrzeughalter offensichtllichen Bagatellschaden (< 715 €) ausreichend. Wenn ihr euch nicht sicher seit ob der Schaden wirklich so gering ist oder evtl. den Verdacht auf weitere verborgene Schäden habt, die ein Laie nicht so einfach von außen erkennen kann, dann steht euch die Überprüfung (Besichtigung) durch einen Fachmann - Kfz-Sachverständigen euer Wahl zu. Die hierfür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind vom Verursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu zahlen. Über eine Abtrittserklärung braucht ihr auch nicht in Vorkasse zu treten.
Der Nachteil an der späten Schadensaufnahme (nach 3 Monaten) ist jedoch die schwierigere Beweisführung dass diese Schäden durch den genannten Unfall entstanden sind.
Wenn ich es richtig interpretiere handelt es sich um einen Haftpflichtanspruch - der verjährt - meine ich - erst in 2 Jahren. Insofern kannst immer noch ohne irgendwelche (fasche?) Entschuldigungen vortragen zu müssen den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Im Falle eines Kaskoschadens würde es anders aussehen. Da bist Du verpflichtet den Schaden unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, zu melden - das sind in der Juristerei längstens 3 Tage. Diese Regelung gilt übrigens auch bei den allermeisten anderen Versicherungsarten.
Die Schadensersatzpflicht ist zeitlich nicht begrenzt.
Solange es nur um den nicht zugesandten Kostenvoranschlag geht, ist es egal. Wichtig ist, dass der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.
Die Begründung Krankheit ist natürlich eine unglaubwürdiege Ausrede.
In den bedingungen steht sicher, daß Schäden "unverzüglich" zu melden sind.
Versuchen kannst Du es ja mal ...
Wieso sollten die Versicherungsbedingungen des Schädigers für die rechtlichen Ansprüche des Geschädigten von Belang sein?
Falls du den Schaden noch nicht einmal gemeldet hast, vergiß ihn.
Zu etwas keine Zeit?????????????????????????????
Ja, ich habe noch niemanden gekannt der seinen Schaden erst so spät meldet. Lies mal die Versicherungsbedngungen. Ein Schaden ist unverzüglich zu melden. Das gilt auch für Schadenersatzansprüche.
Gibt es für diese pauschale Einschätzung auch eine Begründung?