Freundin hat Handy Vertrag für mich gemacht? Folgen?
Hallo Community,
ich habe folgendes Problem:
Meine Ex hatte für mich ein Handy Vertrag gemacht , weil ich Geldschulden hatte. Wir haben dann das Handy verkauft und meine Schulden getilgt.
ABER weil ich von Natur aus ein paranoider Mensch bin, habe ich einen Vertrag mit ihr gemacht, wo drin steht das sie das aus freien Stück getan hat, um mir aus der Finanzkrise zu helfen.
Ich hab ihr dann auch bei den Monatsraten geholfen.
Jetzt wo wir Schluss haben, wollte sie diesen Monat wieder Geld von mir. Allerdings lief der Monat nicht so gut für mich und ich konnte ihr nichts geben jetzt droht sie mit einer Anzeige.
kann mir da was passieren ??
Ich bitte euch keine bösen Kommentare abzugeben. Versucht bitte sachlich zu bleiben.
vielen Dank.
5 Antworten
Nein. Sie müsste dich zivilrechtlich mit Anwalt kommen.. Mehr Kosten als alles andere für sie.
Korrektur mir schriftlich meine ich nur: In diesem kleinen Vertrag steht drin das sie alles freiwillig getan hat um mir zu helfen und keine Gegenleistung erwartet hat.
Wie läuft denn so ein "eigenes Mahnverfahren" ab? Wer leitet das in die Gänge und auf welcher Grundlage?
Du hast aber eine Gegenleistung erbracht und somit einen neuen Vertrag gemacht.
Ein Brief ans zentrale Mahngericht und die Zahlung von 35 Euro und schon ist das Mahnverfahren im Gange.
Und die schalten dann Inkasso Moskau ein, wenns nix bringt?
Nein die schreiben einen Mahnbescheid, wenn du auf den nicht reagierst schreiben sie einen Vollstreckungsbescheid und mit dem beauftrage ich dann einen Gerichtsvollzieher, der die Kosten eintreibt.
Der Mahnbescheid wird dabei nicht mal auf Rechtmäßigkeit überprüft.
Ganz einfach.
Man verfasst formlos eine Forderung mit Art und Höhe. Dann setzt man eine Frist und schickt dem Schuldner das per Einschreiben.
Verstreicht die Frist, setzt man nochmal eine kürzere und kündigt ein gerichtliches Mahnverfahren an, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Auch mit Einschreiben.
Soweit EIGEN.
Funzt auch das nicht, holt man sich in einem gut sortierten Schreibwarengeschäft einen Antrag für einen Mahnbescheid oder nutzt online Angebote/Downloads der Gerichte.
Da man alles getan hat, um an sein Geld zu kommen, reicht man das dann beim Amtsgericht ein und das Verfahren wird gerichtlich.
Die Rechtmäßigkeit des Bescheides wird nicht geprüft. Dann ist der Schuldner am Zug ....
Und es kann für ihn nur teurer werden. Freiwillig hin oder her. Es war kein Geschenk sondern eine finanzielle Hilfe.
Cool danke.
Er hat schon den Ertrag vom Handyverkauf eingesackt, um seine Schulden zu bezahlen. Dürfte alles nachvollziehbar sein.
Er schnorrt, nutzt aus, bescheißt, schmarotzt. Ist faul, träge und hinterhältig, reflektiert null und hat die Dreistigkeit, hier um Zustimmung zu bitten - soeune Einstellung bleibt keinen Richter verborgen.
Über die moralische Seite brauchen wir nicht zu reden.
Wenn in dem kleinen Vertrag nichts davon festgehalten ist, dass Du ihr was zahlen musst, dann wird sie auch rechtlich keinen Erfolg haben.
wenn er regelmäßig gezahlt hat und sie das nachweisen kann ist das ein neuer Vertrag. Ein Vertrag ist nicht nur in wenigen Fällen an eine Schriftform gebunden.
Es gibt aber keinen Vertrag auf Gewohnheitsrechts-Basis.
Nein aber einen Vertrag durch konkludentes Handeln und der liegt hier eindeutig vor.
Nein, sehe ich nicht.
Ich schenke Dir was, du nimmst es an. Passt. Ich schenke Dir wieder was, Du nimmst es wieder an. Passt wieder. Ich schenke Dir nichts. Du sagst: Ich muss Dir was schenken.
Am besten nochmal nachlesen, wie konkludentes Handeln funktioniert.
Mit dem Unterschied dass hier das vertickte Handy, bzw. der Handyvertrag, als Gegenleistung den "Geschenken" gegenübersteht.
Und dass es einen Vertrag gibt, in dem nichts von den Zahlungen aufgeführt ist.
Leider werden wir es nie erfahren wie es ausgeht. Allein schon aus moralischen Gründen sollte der FS den Betrag jedoch zahlen. Ich frage mich immer noch wie man so blöd sein kann und einen Handyvertrag als Kredit missbrauchen kann.
Da gebe ich dir vollkommen recht.
Strafrechtlich ist da wenig zu holen. Moralisch finde ich dein Verhalten unterirdisch.
Sie kann versuchen, zivilrechtlich an ihr Geld zu kommen. Das kostet sie erstmal, aber sie hat ja Aussicht auf Erfolg und dann wird es für dich mehr.
Krieg deine Finanzen in den Griff. In Deutschland muss niemand Schulden machen. Für Unterhalt ist immer irgendwie gesorgt. Nur für Luxus nicht und auf den muss man dann eben verzichten.
Gruß S.
Warum hat sie Erfolg mein lieber ? Könntest du das näher erläutern?
Sicher ist der Antworter nicht „dein Lieber“. Sie wird Erfolg haben, wenn sie dich zivil verklagt.
Mein lieber?
Weil du ihr was schuldest und das auch wegen deiner Paranoia festgehalten hast.
Einen Handyvertrag als Kredit zu missbrauchen. Da muss man normalerweise schon viel Geld auf der hohen Kante haben um sich das leisten zu wollen/können.
Wenn du regelmäßig den Monatsbetrag an sie gezahlt hast ist das auch ein Beweis für einen Vertrag und es dürfte ein leichtes für sie sein den Gesamtrestbetrag bei dir einzufordern. Problem ist dass bei dir nichts zu holen ist.
Eine Anzeige kann sie nicht machen da es keine Straftat gibt, wohl aber kann sie dich auf den Restbetrag verklagen. Das wird ihr aber ihr Anwalt sagen den du im Endeffekt übrigens auch bezahlen darfst.
Von daher sei dir angeraten deinen Finanzen in den Griff zu bekommen und deine Verträge einzuhalten.
Privatverträge und Geldschulden kann man nicht anzeigen. Das betrifft Zivilrecht. Aber jemanden hängen zu lassen, der einem hilft, ist primitiv. Es lief nicht gut für dich in dem Monat? Dann hast du falsche Prioritäten. Lieber esse ich an einem Tag nichts, als den, der mir finanziell geholfen hat, hängen zu lassen.
Warum mit Anwalt? Wenn sie Ansprüche hat, die auch schriftlich festgehalten wurden, reicht ein Mahnverfahren. Das kann man auch allein. Am Ende steht die Pfändung.