Zensierte Schimpfwörter - trotzdem strafbar?
Wenn man jemanden im Internet beleidigt, werden ja oft die Worte nicht ganz geschrieben, sondern z.b. nu A geschrieben. Ist das trotzdem strafbar? Theoretisch könnte das Wort ja dann alles heißen oder?
3 Antworten
Warum ist es überhaupt notwendig, andere zu beschimpfen und zu beleidigen?
Und ja, eine frühere/jüngere Politikerin in der Schweiz war neulich erst in der Presse, wo sie stolz drüber berichtet, dass sie fleissig Leute anzeigt, die irgendwas beleidigendes über sie in Foren, bei FB, usw. sagen. Neben dem, dass es erst einmal Aufwand verursacht & Nerven auf allen Seiten kostet, ist sie damit auch ziemlich erfolgreich.
Es ist egal was Du schreibst. Die Beleidigung ergibt sich nicht aus den einzelnen Worten, sondern aus dem Zusammenhang.
Ob Du das A-Wort nun ausschreibst, abkürzst oder sonstwie zensierst. Wenn aus dem Kontext ersichtlich ist, dass es als Beleidigung gemeint ist, dann war es eine Beleidigung und ist eine Beleidigung.
Sagt wer?
Wenn man z.b f**** schreibt, könnte es ja auch z.b fahren heißen oder?
Aha... und F*** Dich heißt dann, Fahr Dich selber?
Ich hab geschrieben, es kommt auf den Kontext an.
Wenn ich hier schreibe, dass Du der Intelligenste im Forum bist, dann klingt das auch toll, kann aber auch eine Beleidigung sein.
Dieses rummachen an Formalien kennt das Deutsche Recht nicht. Wenn der "objektive Dritte" im Zweifel also der Richter, in der Aussage eine Beleidigung erkennt, dann ist es eine.
Theoretisch könnte das Wort ja dann alles heißen oder
Genau - und deshalb ist es auch nicht strafbar
Denkfehler: Weil es eben alles heißen kann, kann es auch eine Beleidigung sein.
Schau mal, was @meandor geschrieben hat, das trifft den Kern von den Ansichten, die Richter über Beleidigungen haben.
Auch, wenn man das Wort durch Sternchen "ergänzt"?
Das stimmt so nicht!