Fremder stürzt bei Treppe ohne Geländer - zahlt die Versicherung?
Hallo, Meine Familie führt gerade eine Diskussion. Bei uns im Haus gibt es eine Treppe die hinaus in den Garten führt. Diese Treppe hat allerdings kein Geländer oder jegliche Möglichkeit sich wo festzuhalten. Wenn jetzt bei uns zuhause eine Feier stattfindet, jemand fremdes also benutzt diese Treppe und stürzt...zahlt dann noch die Versicherung?
6 Antworten
Insbesondere von sog. Bauträgern werden - in absolut verantwortungsloser Art - Häuser entgegen jeder Vorschrift gebaut. Das ist eben Freiheit!
Haustüren und Treppenhäuser werden gebaut, in denen sogar Models anecken, wo auch der Bestatter alles in Portionen abtransportieren müsste!
Treppen sollten nicht nur, sie müssen den Bauvorschriften entsprechen.
Deine Alternative für Deutschland - exklusiver Vorschlag vom Gutachter (für Dich ohne Haftung):
1. Du belehrst jeden Besucher Deines Grundstücks vor dem Betreten Deines Grundstücks, dass dies nicht den Vorschriften entspricht und zeigst die jeweiligen Gefahren auf.
----> Unterschrift!
2. Vor jedem nicht vorschriftsmäßigen Bauteil (z.B. Treppe ohne Geländer trotz der mindestens fünf Stufen) müsste andernfalls ein Schlagbaum mit dem Hinweisschild stehen, dass die Treppe nicht den Vorschriften etc.
Der Schlagbaum dürfte erst nach Unterschriftsleistung auf einem Formular in einem vor der Treppe deponierten Buch geöffnet werden.
----> Unterschrift
Diese scherzhaft anmutende Verfahrensweise ist lediglich abgeleitet.
So verfahren (manche) deutsche Immobilien-Gesellschaften, wenn z.B. die Ausfahrt aus der Tiefgarage zu steil ausgeführt wird, um Grundstücksfläche zu sparen. Es gibt Autofahrer, die auch im Flachland-Winter völlig unzulässige alpine Bedingungen zu berücksichtigen haben.
Man lässt sie einfach unterschreiben. Sch...-Vorschriften! Es lebe die FDP!
Oh Gott, deutsche Gerichte und deutsche Anwälte! Kennst Du Dich aus?
So wie es Anwälte (Herr St.... in O.) gibt, die sich das Einreichen einer noch gar nicht vorhandenen Klage bezahlen lassen, gibt es eben auch deutsche Richter, bis um BGH, die das Recht - vermutlich kraft ihrer politischen Herkunft - außer Kraft setzen.
Erfolgloser Mordversuch ist heute z.B. vor Berliner Gerichten nur noch schwere Körperverletzung. Da kriegt man genausoviel Monate aufgebrummt wie ein Serienbetrüger vom Amtsgericht in Dresden. Vermutliche 68er Revoluzzer im BGH haben irgendwann mal ein tolles Urteil gefällt, das Maßstäbe setzt.
Und Zivilgerichte?
Wenn von einer Prozesspartei völlig praxisfremde Gutachten der WiMis oder Praktikanten einer TU aufgetischt werden, die den Namen eines Professors tragen, sieht die Welt spätestens in der dritten Instanz ganz anders aus - vor allem, weil manche Vorschriften eben weit überholt worden sind.
Hinzukommt die recht weit verbreitete Meinung, dass zahlreiche Vorschriften nichts weiter als Gängelung darstellen. Auch diese Meinung hat ja wohl einen ganz speziellen, politischen Hintergrund.
Es ist nun mal so, dass auch Richter, Staatsanwälte (z.B. Essen, GSta Hamm) etc. von der ganz normalen Marktarbeit der Wirtschaft stark beeinflusst werden und - manchmal in Eile - auf der Grundlage der Nachwirkung des Marketings eines Wirtschaftszweigs entscheiden, statt gemäß BGB oder StGB.
Natürlich hätte ich auch Namen einsetzen können.
Thema verfehlt!
... mich interessieren da keine Richter und Anwälte sondern Gesetze!
Hinzu kommt, das bei einen Rechtsstreit ein Sachverständiger eingeschaltet wird ... und der ist verpflichtet nach Normen und Gesetze zu urteilen. Sachverständiger ist eine Person die Jahrelange Berufserfahrung auf dem Gebiet nachweisen kann. Und das ist kein Architekt, kein Bauleiter!
Geländer und Treppen, und da der Deutsche Fehler sucht um nicht bezahlen zu brauchen kenne ich mittlerweile alle Ausreden!
Fakt ist es dürfen keine Geländer gebaut werden die nicht den Vorschriften entsprechen! Fakt ist jeder Facharbeiter hat das in der Schule wenn er aufgepasst hätte gelernt! Fakt ist auch das es bereits über so einen Fall ein Gerichtsurteil gibt ...
Sie sollten sich mal auf den Richtigen Seiten informieren!
Kein oder nur Fehlerhaftes Geländer ist grob Fahrlässig!
NEIN ... den das die Versicherung zahlt müssen die Gesetzlichen Vorgeben einhalten werden!
Wenn sie zahlt holt sie es von ihnen zurück!
z.B. Waagerechte Stäbe = Leiter ... Lebensgefährlich für Kinder, Geländerhöhen zu tief, keine oder zu wenig Stäbe, ... alles Probleme des uneinsichtigen deutschen Besserwisser ... und für mich grob Fahrlässig und ist Körperverletzung!
Nicht umsonst streite ich mit fast jedem Architekten, Bauherren, Kunden da es sie nicht Interessiert. Und glauben der Kunde sei König ... Geländer die nicht dem Gesetzen entsprechen darf der Handwerker nicht bauen selbst wenn der Kunde es schriftlich mit Anwalt verlangt!
Und wenn Sie kein Geländer dort haben nehmen sie dafür in kauf das sie oder andere Verletzt oder sogar Getötet werden können. Selbst der Rohbau muss ein Geländer haben! Selbst wenn sie den Besucher drauf hingewiesen selbst schriftlich haben. stehe Sie in der Verantwortung! (Und das schon seit Jahrzehnten!) LBO. MBO und sogar BGB
Natürlich muß auch der Rohbau ein Geländer haben. Da gibt es aber viele Firmenleitungen, die beim Rohbau nicht so lange warten, bis man einen Dübel setzen kann!
Oder warum ist F.R. am Wiener Tower abgestürzt?
Was die Bauleitung will ist irrelevant, da es Gesetze bzw. Normen gibt!
Wobei die wenigsten Bauleiter die auch nur ansatzweise einhalten!
Wie Du siehst, ist es sehr schwierig zu beantworten, weil nicht alles was wir als treppe ansehen ist auch eine.
Beispiel: Die Zwei Stufen zu Deiner Haustür, sehen zwar wie eine Treppe aus, denn es sind ja Stufen, aber es ist keine Treppe die ein Geländer haben muß. Gleiche "Ausnahmen", treppen ohne Geländer, gelten auch für alles mögliche.
Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen. Eine Treppe ohne ausreichende Sicherung ist einfach nicht in Ordnung.
Hallo,
eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung würde in dem Falle zahlen, ansonsten müßtet ihr für den Schaden aufkommen.
Siehe:
https://www.test.de/Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflicht-Ein-Muss-fuer-Vermieter-1574015-2574015/
Emmy
Nein wird sie nicht das es Gesetzliche Vorgaben gibt wo ein Geländer sein muss, wie ein Geländer auszuschauen hat ... jeder Handwerker hat das gelernt ... nur interessiert es keinem ... selbst wenn der Handwerker schriftlich ein Geländer nach den falschen Kundenwünschen gebaut hätte wäre er Schuld!
Aber hier bewusst auf eine Sicherheitseinrichtung verzichtet wurde!
Zur Info, man kann sich für ein fehlerhaftes oder fehlendes Geländer nicht Freizeichnen! d.h. selbst Unterschriften mit Notar und Rechtsanwalt sind in DE unzulässig. Es ist und bleibt Gesetzeswidrig. Es gibt ein Gerichtsurteil ....