Freie Sicht in der Heckscheibe?
Hallo,
einer meiner Freunde ist Musiker. Er hat sienen Kombi meist mit seiner Technik bis unter die Decke voll. Heute kam nun die Diskussion auf, ob das überhauopt erlaubt ist.
Rechtlich gesehen ist es, meines Erachtens nach (und auch lt diverser Quellen im internet), so, dass wenn zwei Außenspiegel vorhanden sind, die ja bei neuen Autos Standard sein sollten, keine freie Sicht durch die Heckscheibe nötig ist (Transporter z.B. haben diese ja auch in vielen Fällen nicht)
Nun sieht man aber im TV oft, dass Familien Bußgelder erhalten, weil gerade in der Urlaubszeit das AUto bis oben hin voll ist. Die Frage ist nun, wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Bußgelder?
Dass es nicht gesund ist und mitunter auch gefährlich, sein Auto so vollzupacken, ist unbestritten. Doch mich interessiert hier auf welcher Grundlage dort Bußgelder verhängt werden können.
Ein zig und allein an der Sicht kann es, wie oben schon geschrieben, nicht liegen.
Vielleicht weiß jemand von euch weiter??
Vielen Dank vorab :)
11 Antworten
Das Vollpacken allein führt zu keinem Bußgeld, wohl aber, wenn die Ladung nicht richtig gesichert ist (z.B. mit Zurrgurten oder einem Netz bzw. einer Absperrung zum Fahrgastraum). Oder das Auto bzw. die Achse halt vom Gewicht her überladen ist...
Und wenn ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist, ist keine freie Sicht über den Innenspiegel erforderlich, das siehst du schon richtig.
Gruß Ragnar
Danke für den Stern!
Es liegt an der Mangelnden Sicherung des Gepäcks, da dieses bei einem Unfall meist Unkontrolliert durch den Wagen fliegt. Faustregel: Nie höher als die Rückenlehne des Sitzes packen, auch wenn ich nicht weiß wie das gesetzlich verankert ist.
Hängt bestimmt mit der Sicherung zusammen. Also Ladung nicht so gesichert, dass sie bei einem Unfall bzw auch schon bei starkem Bremsen am nach vorne fliegen gehindert wird. Folge: Hohe Verletzungsgefahr! Wenn dein Freund seine Technik so verstaut, dass das nicht passieren kann und (wie du schon sagtest) zwei Außenspiegel hat, bekommt er keine Problem :)
du hast es richtig erfasst: bei 2 aussenspiegeln muss die sicht durch die heckscheibe nicht gegeben sein.
man könnte kaum einen lkw auf der strasse bewegen wenn das nicht so wäre.
zu den tv-berichten: muss ja nicht alles stimmen was die "berichten", insbesondere rtl und ähnliche genügen sich darin stammtischparolen zu bestätigen, stimmen muss nichts, aber der geneigte seher soll höhren was er hören will. das führt zu einem glücksgefühl beim seher, worauf er das nächste mal wieder einschaltet.
annokrat
Das steht unter §56 StVZO. Bußgelder haben den Spiegel nicht als Tatbestand da 2 ausreichen!
Ich habe mal diese Antwort als hilfreichste Antwort ausgewählt, da der Kommentar zur Antwort von Bruno ebenfalls sehr hilfreich war.