Frage zu Verwarnungsgeld vom Ordnungsamt wegen abgelaufenem TÜV
Hallo Leute,
der TÜV meines Auto ist seid 4-8 Monaten abgelaufen und ich habe ihn bisher noch nicht erneuern lassen. Nun habe ich vor einigen Tagen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,- EUR "aufgebrummt" bekommen. Dieses habe ich natürlich auch bezahlt, da das Verwarnungsgeld völlig berechtigt war. Ausserdem habe ich dann sofort einen Termin für die Erneuerung des TÜV ausgemacht. Nun habe ich aber (nach einigen Tagen) erneut ein Verwarnungsgeld in Höhe von erneut 25,- EUR wegen abgelaufenem TÜV "aufgebrummt" bekommen. Da erneut ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes an meinem Wagen vorbei gelaufen ist. Diese zweiten 25,-EUR finde ich völlig unberechtigt, da ich bereits einen Termin habe und da ich bereits 25.- EURbezahlt habe. Da könnte ja theoretisch gesehen jeden Tag oder gar mehrmals am Tag ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt an meinem Wagen vorbei laufen und mir jedes mal 25,- EUR Verwarnungsgeld aufbrummen. Dies halte ich für völlig unberechtigt. Was meint ihr dazu ? Wie kann ich mich dagegen wehren ? Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Es sind zwar nur EUR 25,- aber das ist für mich (als Student) trotzdem sehr viel Geld. Ich bitte um Hilfe.
Vielen vielen Dank für Antworten im voraus.
LG
trader2010
4 Antworten
Wenn du die Quittung vom 1. Verstoß noch hast, dann damit zum Ordnungsamt und angeben, dass der Verstoß bereits geahndet ist. Der abgelaufene TÜV wurde bereits verwarnt, daher ist die 2. Verwarnung zurück zu nehmen. Am besten die Quittung, bzw. den ersten Verwarnzettel sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponieren, damit er sichtbar ist.
und sag denen auch den Termin für den Tüv
Das mußt Du mit dem Ordnungsamt klären!
Tatsache ist, daß Du nicht einmal verwarnt wirst und hast dann einen Freibrief nach dem Motto "nun kann ich mir Zeit lassen" ...
Gehe mit der Anmeldebestätigung aufs Amt und bitte um Nachsicht - mit einem derart lange überzogenen TÜV darfst Du nämlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen!
Außerdem: die neue Plakette bekommst Du "rückwirkend", hast dann also keine 24 Monate TÜV, sondern nur 16
sei froh, das dein auto nicht abgeschleppt wurde.oder du damit nicht mehr fahren darft. am besten stellst du dein auto auf ein privatgrundstück wo das ordnungsamt nicht dran kommt.
Dann geh zum Ordnungsamt und kläre die Angelegenheit wenn es sich so verhält wie Du es hier geschildert hast, denke, daß die 2. Verwarnung dann auch zurück genommen wird.