Frage zu Mutterschaftsvertretung
Hallo!
Ich habe eine Stelle bekommen als Mutterschaftsvertretung. Im Vertrag steht nur, mein Vertrag endet automatisch sobald die Kollegin aus dem Elternurlaub zurück kommt.
Wie ist es, wenn sie mehr als 2 Jahre weg bleibt, muss mein Vertrag nach 2 Jahren als unbefristet verlängert werden oder gilt die "normale" Regelung in diesem Fall nicht?
Danke
2 Antworten
die "normale" Regelung mit 2 Jahren gilt nur, wenn die Befristung ohne "Sachgrund" erfolgt. Hier ist der Grund der Befristung jedoch die Mutterschaftsvertretung, die kann daher auch länger als 2 Jahre dauern.
siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14
Da es sich in deinem Fall um einen zweckbefristeten und nicht um einen kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag handelt, gilt die "normale" Regelung mit der höchstens zweijährigen Laufzeit nicht.
Das aus einem sachlichen Grund zweckbefristete Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen des Zwecks.