Frage zu Bücherei-Mahnung!
Hallo zusammen,
hab mal ne Frage.
Also ich lieh mir in meiner Stadtbücherrei 2 Bücher aus, die ich jedoch nciht rechtzeitig abgab. Nun hab ich vor einer woche, am 10. Mai, bereits die 3. mahnung erhalten, mit einem zu zahlenden Betrag von 13,20euro. Im Brief stand, bei der 4. Mahnung erhöhe sich der Betrag drastisch. Meine Frage ist: Muss ich morgen den selben Betrag zahlen,oder einer erhöhten (da morgen schon der17. ist)??
Ist der zu zahlende Betrag erst dann gültig, wenn man die Mahnung erhalöten hat oder an dementsprechenden Tag, also wochentlich?
Bin momentan sehr pleite, deswegen frag ich. ;)
Danke im vorraus.
6 Antworten
Die meisten Büchereien rechnen je angefangene Woche ab, bei einem Monat wird oft unverhältnismäßig erhöht. Die Unibibliothek Köln verlangt z.B. pro Woche 2,50€, ab dem 30sten oder 31sten Kalendertag wird auf 20€ erhöht
Das regelt jede Bücherei anders, manche machen es gar nicht. Musst dir mal die "AGB" und die Preisliste deiner Bücherei ansehen. In der USB Köln zum Beispiel von 2,50€ die Woche auf 20€ bei einem überzogenen Buch je Monat
Bring das Buch zurück. Zumindest kannste damit verhindern, dass du noch höhere Gebühren ansammelst. In der Regel musst du die Gebühren auch nicht SOFORT bezahlen, bei uns kann man z.B. eine Ratenzahlung aushandeln, zahlen muss man sowieso spätestens im neuen Quartal.
Und keine falsche Scham. Das Medien zu spät zurück gegeben werden ist für Bibliothekspersonal Alltag, die denken sich nicht was für ein schlechter Mensch du bist, weil du ein BUch zu spät zurück gegeben hast. Das habe ich bei uns ledier allzu oft erlebt, dass die Menschen sich nicht trauen, weil sie sich schämen. Vollkommen grundlos!
Mahngebühren können nicht willkürlich festgelegt werden. Diese müssen den tatsächlichen Aufwendungen in etwa entsprechen. Mehr als 2,50 - 3,- € pro Brief sind nicht angemessen.
Das ist auch keine Mahngebühr sondern eine Säumnisgebühr weil der Kunde versäumt hat das Buch rechtzeitig zurück zu bringen. Diese Gebühren sind klar geregelt und in der Benutzungsordnung festgehalten, mit Beitritt in die Bibliothek erklärt der Kunde sich damit einverstanden.
Nur wenn er diese einsehen kann bevor er die Bücherei betritt.
Gerade wenn Du sehr pleite bist, hättest Du das Buch spätestens nach der 1. Mahnung zurückbringen oder die Leihzeit verlängern müssen.
Ich denke mal, wenn Du es morgen sehr freundlich und schuldbewßt zurückbringst, wird Dir der weiter erhöhte Mahnbetrag nicht abgenommen
männo - gib erstmal die bücher zurück.
wenn du sie aber schon verkauft hast, wird es noch teurer.
rede persönlich mit denen und sag ihnen, wann du die gebühren bezahlen kannst.
was darf ich unter einer einer drastischen Erhöhung verstehen?