Rechnungswesen - ist dies korrekt?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Rechnungswesen.
Mögliche Antworten:
-Grundkosten -Anderskosten -Zusatzkosten -neutraler Aufwand -nichts davon
-Verbrauch von Fertigungsmaterial im Wert von 5.000 Euro sollen Anderskosten sein. Für mich sind das Grundkosten (Zweckbezogen). Ist dies korrekt?
-Überweisung einer Tilgungsrate in Höhe von 500 Euro für ein aufgenommenes Darlehen. Laut Lösung soll es nichts davon sein. Für mich sind dies Grundkosten (Zweckbezogen), da das Darlehen eventuell betriebsbedingt aufgenommen werden musste. Ist das so, da nichts genaueres angegeben ist?
Danke für Eure Hilfe :-)
3 Antworten
Zu dem Fertigungsmaterial: Anderskosten sind laut Definition Kosten, die zu einem anderen Betrag im Rahmen der Buchhaltung geltend gemacht werden können. Also die Bewertung im Rahmen der Buchhaltung ist vorgeschrieben. Aber im Bereich der KLR kann ich trotzdem einen anderen Wert ansetzen.
Damit sind die Warenvorräte nach unterschiedlichen Durchschnittssätzen bewertet.
Zu der Tilgungsraten: Die sind weder in der Buchführung noch in der KLR bei den Kosten. Es würde sonst zu einer Doppelerfassung kommen. Egal welche Kosten fremd finanziert wurden, sie werden ja im Bereich Wareneinsatz oder AfA berücksichtigt. Würde ich also die Tilgung zusätzlich berücksichtigen, wäre dieses das zweite Mal.
Daher würde man das im Bereich einer Liquiditätsermittlung anders betrachten als in der KLR.
Ich würde Verbrauch ebenfalls als Anderskosten sehen. Der Kauf von Rohstoffen/Fertigungsmaterial ist für mich Zweck bezogen.
Ich glaube du hast ein falsches Verständnis von zweckbezogenen Kosten. Mit dem Darlehen wurde ja anscheinend noch nichts gemacht. Daher könnte es auch neutraler Aufwand sein, da aber Aufwendungen direkt in die G+V und nicht Bilanz (wie ein Darlehen) gehen, ist es hier nichts davon.
Die Überweisung einer Tilgungsrate ist "nichts davon", da die Tilgung nur eine Auszahlung (bei Barzahlung) und eine Ausgabe ist, aber KEIN AUFWAND! Somit können es auch keine Kosten sein.
Es gibt m.E. nur Aufwand, der keine Kosten darstellt. Damit würde ich Susi hier beipflichten.
Und die Tilgung des Darlehns sind weder Aufwand noch Kosten. Das wäre auch systemisch widersinnig. Denn dann hast Du ja z.B. AfA in der KLR und die Tilgung.
Es gibt laut Definition von Kosten, Kosten, die keinen Aufwand darstellen. ;)