Frage an Fachanwalt:
Bei mir (Wohnungseigentümer) sollte nach vielen Jahren die Wasseruhr ausgetauscht werden. Der Handwerker machte das bei allen im Haus. Meine Wasseruhr war so verkalkt, dass er sie nicht austauschen konnte, sich aber später mit zusätzlichen Werkzeug melden wollte. Dies ist aber nicht geschehen. Nach meinem Nachfragen teilte mir die Hauswerwaltung über zwei Monate später mit, dass sie eine spezielle Firma damit beauftragen muss, da es nicht im Rahmen des abgeschlossenen Wartungswertrags liegt. Die Kosten dafür müsste aber ich tragen. Stimmt das ? oder sollte ich mich an einen RA wenden ?
6 Antworten
Da Du selbst der Eigentümer ist, musst Du diese Kosten selber zahlen, sofern nicht die WEG anderslautend die Kostenübernahme für den Austausch beschließt. Letztlich wirst Du also wohl zunächst diese Kosten tragen müssen, kannst aber in der nächsten WEG-Versammlung einen entsprechenden Antrag einbringen. Du kannst natürlich gerne einen RA mit der Prüfung des Wartungsvertrags etc. beauftragen, aber das dürfte hier wenig erfolgversprechend sein. Es handelt sich m.E. nicht um eine Reparatur, sondern um einen Investition, die zunächst (s.o.) durch den Eigentümer selbst zu tragen ist.
Weiterhin unterstelle ich mal, daß auch k e i n Beschluß nach 16 (4) WEG gefaßt wurde, der im konkreten Einzelfall die Instandsetzungskosten dem jeweiligen WEer auferlegt.
Widerspruch: In der Beschreibung des OP geht es um eine Wasseruhr (die in der Tat Gemeinschaftseigentum darstellt, auch wenn sie sich in der einzelnen Einheit befindet), die nicht ausgetauscht werden kann, weil die Anschlüsse so verkalkt sind. D.h., hier geht es nur nachrangig um die Uhr selbst - vielmehr sind das Problem die Rohrleitungen samt Anschlussgewinde in der Einheit! Und das ist definitiv gerade nicht Gemeinschaftseigentum!
Anfragen beim Fachanwalt kosten Geld!
Natürlich musst Du die Kosten zahlen als Eigentümer.. wer denn sonst?
Der Rat eines Fachanwalts kann kostenmäßig die Kosten für den Austausch der Wasseruhren, aufgrund der Verkalkung weit übersteigen.
Für "lau" gibt es diesen in einem Laienforum schon mal gar nicht, denn ein Anwalt ist aus standesrechtlichen Gründen verpflichtet eine Kostennote zu erteilen.
So einfach ist das nicht zu sehen. Er ist zwar Wohnungseigentümer, aber die Wasseruhr gehört ihm ja nicht und es sollte nicht sein Problem sein, wenn die zuständige Firma sie nciht mehr tauschen kann. Da würde ich auf jeden Fall nochmal zur Sicherheit einen Anwalt fragen. Aber sowas wie einen Anwalt wirst du hier auf GuteFrage nicht finden....
Die Antwort, hinsichtlich REA´s hier, ist Quatsch. Nur wird sich auch ein hier aufhaltenender REA ohne Mandatschaft zurückhalten.
Wer sollte die Mehraufwendung bezahlen, wenn nicht der Eigentümer?
Die Hausgemeinschaft? Die Bundeskanzlerin? Oder soll ich es dir vielleicht erstatten...?
Bitte die Agressionen woanders loswerden....
ich fühle mich kein bischen agressiv, nur manchmal gewaltig verarscht ;-)
Nee - die Wassermeßeinrichtung als auch das sich dahinter befindliche Absperrventil stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum, wenn diese als Abrechnungsgrundlage dient.
Kann nun der Zähler aufgrund verkalktem und defekten Abperrventils nicht ohne weiteres getauscht werden, ist dies ebenfalls Angelegenheit (auch kostenmäßig) der Gemeinschaft.
Die Ausnahme wäre hierbei lediglich eine entspr. Vereinbarung in der TE/GO, abweichend zu § 16 (2) WEG.
Also komplett andersherum, als in Deiner Antwort.