Darf ich gekaufte Schulbücher für privaten Gebrauch scannen?
Folgende Situation:
Mein Kind muss immer sehr viel Schulzeug mit sich herumschleppen. Zwar gibt es die Möglichkeit Sachen in der Schule zu lassen, aber meist wird halt doch fast alles für Hausaufgaben gebraucht und muss ständig hin und hergeschleppt werden.
Mein Gedanke wäre jetzt, die Schulbücher und Arbeitshefte, die wir gekauft haben, einfach komplett abzuscannen und hier im Falle von anstehenden HAs die entsprechende Seite zum bearbeiten auszudrucken. Die Bücher und Arbeitshefte selbst könnten dann in der Schule bleiben und das leidige Problem mit dem viel zu schweren Schulranzen wäre erledigt. Bei google finde ich hierzu leider nur Suchergebnisse für Lehrer und den Gebrauch der Materialien im Unterricht.
Frage: Wäre mein Plan so legal umsetzbar? Darf ich Schulmaterial in diesem Zusammenhang scannen und verwenden?
12 Antworten
Für den privaten Gebrauch ist das unproblematisch (§ 53 UrhG).
für den privaten Gebrauch ist es legal...
Meines Erachtens Legal. Das sollte in den Bereich der Privatkopie fallen (außer Du verteilst Kopien an Schulkameraden Deines Kindes) - da hast Du also mit dem Scanner schon dafür gezahlt.
Ja das dürft ihr machen, solange ihr das Material nicht verbreitet und in Umlauf bringt. Für den privaten Gebrauch ist das erlaubt.
Ich denke hier ist das ähnlich wie mit Musik von CDs auf dem PC als "Sicherungskopie" zu speichern. Das ist auch erlaubt.
Wenn es sich nur um den Gebrauch durch Dein Kind handelt, spricht nichts dagegen. Wenn allerdings solche Scans durch andere Schüler (mit)benutzt werden, schlägt das Urheberrecht zu....
Die Frage bleibt natürlich, ob der jeweilige Lehrer damit einverstanden wäre, wenn der Schüler zu seinem Unterricht nur Schulbuch-Auszüge der Seiten 23-50 mitbringt und passen muß, wenn es heißt "Nun schlagt alle die Seite 165 auf"....
Wenn's so ist, wäre das tatsächlich eine sehr gute Entlastung! Das sollte auch den Paukern einleuchten.
Ein guter Einfall!
Danke ^^ Dann werd ich mich heut Nachmittag gleich mal ans Werk machen.
Das Kind lässt doch das Schulbuch in der Schule. Da hat es mit den Auszügen gar nichts zu tun.
Nee nee,
die Schulbücher würden ja in der Schule bleiben. Nur die HAs wären dann auch Kopien. Die sind ja meist eh nur zur Kontrolle anzufertigen und spielen dann keine Rolle mehr.