Darf ich gekaufte Schulbücher für privaten Gebrauch scannen?

12 Antworten

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Für den privaten Gebrauch ist das unproblematisch (§ 53 UrhG).

für den privaten Gebrauch ist es legal...

Meines Erachtens Legal. Das sollte in den Bereich der Privatkopie fallen (außer Du verteilst Kopien an Schulkameraden Deines Kindes) - da hast Du also mit dem Scanner schon dafür gezahlt.

Ja das dürft ihr machen, solange ihr das Material nicht verbreitet und in Umlauf bringt. Für den privaten Gebrauch ist das erlaubt.

Ich denke hier ist das ähnlich wie mit Musik von CDs auf dem PC als "Sicherungskopie" zu speichern. Das ist auch erlaubt.

Wenn es sich nur um den Gebrauch durch Dein Kind handelt, spricht nichts dagegen. Wenn allerdings solche Scans durch andere Schüler (mit)benutzt werden, schlägt das Urheberrecht zu....

Die Frage bleibt natürlich, ob der jeweilige Lehrer damit einverstanden wäre, wenn der Schüler zu seinem Unterricht nur Schulbuch-Auszüge der Seiten 23-50 mitbringt und passen muß, wenn es heißt "Nun schlagt alle die Seite 165 auf"....

Rebeots 
Beitragsersteller
 13.03.2014, 09:13

Nee nee,

die Schulbücher würden ja in der Schule bleiben. Nur die HAs wären dann auch Kopien. Die sind ja meist eh nur zur Kontrolle anzufertigen und spielen dann keine Rolle mehr.

RobertaKrumb  13.03.2014, 09:16
@Rebeots

Wenn's so ist, wäre das tatsächlich eine sehr gute Entlastung! Das sollte auch den Paukern einleuchten.

Ein guter Einfall!

Rebeots 
Beitragsersteller
 13.03.2014, 09:17
@RobertaKrumb

Danke ^^ Dann werd ich mich heut Nachmittag gleich mal ans Werk machen.

Joki35  13.03.2014, 09:13

Das Kind lässt doch das Schulbuch in der Schule. Da hat es mit den Auszügen gar nichts zu tun.