Fotos von Minderjähriger (17 Jahre)
Hi. Ich würde gerne wissen wie es gesetzlich geregelt ist wenn ich als Hobbyfotograf von einer bekannten Bilder machen würde.
Diese hat mich gefragt ob ich Bilder von ihr machen würde. Bisher hab ich für normale Portrais zugestimmt. Sie würde aber gerne noch ein paar erotik Bilder in Unterwäsche für ihren Freund haben.
Darf ich diese machen bzw was muss Sie anhaben das ich mich nicht strafbar mache !!!
Danke im vorraus
7 Antworten
Bis zur Unterwäsche hast du keine Probleme. Weiter ist das so eine Sache. Wir haben auch schon mal ähnliches vor gehabt, aber uns konnte scheinbar keiner genaues sagen. Selbst Rechtskundige gaben verschiedene Aussagen. Da sie über 16 Jahre alt ist, hat sie gewisse Entscheidungsfreiheiten. Wenn es nur von Privat zu Privat ist, also kein Geld im Spiel ist, sollte es keine Probleme geben. Du mußt aber sicherstellen, dass du beweisen kannst, dass du keine Kopieen für dich behalten hast. Aber wenn du ganz sicher gehen willst, dann bleib bei oben ohne, oder las dem Schambereich unsichtbar. Ganz sicher kannst du nur sein, wenn die Eltern auch zustimmen. Doch selbst da kann jemand noch Ärger machen.
bei erotischen bildern (FSK 16) gibt es keine probleme. du solltest dir aber zur sicherheit eine schriftliche einverstaendniserklärung geben lassen.
Ich würde sagen, das FSK bezieht sich auf die Konsumentengruppe dieser Bilder, also in dem Fall auf den Freund. Die Darsteller erotischer Fotos müssten eigentlich 18 sein.
besorg dir auf jeden Fall ein schriftliches einverständnis der Erziehungsberechtigten. Dann bist du auf der Sicheren Seite.
P.s.: Darin sollte im einzelnen Stehen, was Fotografiert wird.
Ja, das wäre ratsam. Ansonsten, wenn du 1000% Sicherheit haben willst, dann geh mit dem Mädel zur Polizei, sie soll es denen schildern und die sollen Auskunft erteilen.
Also ich würd wie Frenshsam schon sagt eine einverständnis erklärung holen. Also ich schätz mal das das erlaubt ist da ja ein mädchen ab 14 jahren bei beidseitigen einverständinis (gesetzlich) sex haben darf und mit 17?? ich schätze schon aber erkundige dich lieber nochmal genau
Hol dir lieber die schriftliche Zusage der Eltern,denn sie haben das Bestimmungsrecht über ihre minderjährige Tochter!Viel Glück!