ist es erlaubt Fotos von Facebook bei Whatsapp verschicken?
Hey Leute,
ein Mädchen aus unserer Klasse hat ein Foto von einem anderen Mädchen aus meiner Klasse, weil sie es süß fand, von Facebook gespeichert oder abfotografiert und in unserem Klassenchat bei WhatApp verschickt. Die Mutter von dem Mädchen auf dem Foto macht jetzt Stress, weil ihre Tochter das Foto nicht mag und das gegen die Urheberrechte verstoßen wurden.
Meine Frage: Ist es erlaubt, ein Foto aus dem Profil von Facebook bei Whatsapp an einen Gruppenchat zu schicken? Schließlich ist es ja bei Facebook auch öffentlich und kann daher doch auch an eine kleine Gruppe geschickt werden? Oder nicht?
Ist wichtig, also bitte antworten, morgen kommt die Mutter sogar in unsere Schule um das zu diskutieren.
Die Betroffenen wurden sogar vom Klassenlehrer angerufen.
Liebe Grüße
4 Antworten
Jeder Fotograf hat das Recht, selbst zu bestimmen, wo sein Foto erscheint.
Jeder Fotografierte hat das Recht, selbst zu bestimmen, wo sein Foto erscheint.
Wenn sich die beiden geeinigt haben, dass das Foto bei facebookMagritMustermann.com erscheint, dann darf es eben keiner bei facebookFritzFotoklau.com erscheinen lassen!
So einfach ist das! Ein Link ist erlaubt, aber kein Klau - auch nicht als Thumbnail usw.
Aber: Ein "Klassenchat bei WhatsApp" kann privat sein, und er kann öffentlich sein. Das kommt darauf an, wer da alles bewusst Zugang hat. Siehe dazu mal analog UrhG § 15:
(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Mein Tipp (und das meinten auch schon ein paar Gerichte): Ein Klassenverband zählt noch nicht als Öffentlichkeit im Sinne des UrhG. Dies gilt für die Rechte des Urhebers eines Werkes - hier des Fotografen.
Aber wie sieht es mit dem Persönlichkeits-Recht der Fotografierten aus? Siehe dazu Punkt 2 und 3 in meinem Beitrag hier: http://www.gutefrage.net/frage/strafe-bei-weiterversenden-von-nacktbildern-fremder-maedchen.
Dazu insbesondere: Grundgesetz: Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich weis nicht ob es verboten ist aber ich Denke eher nicht denn wenn sie ein öffentliches Profil hat kann das Bild jeder sehen. Ist doch selber schuld wenn sie solche Bilder veröffentlicht. Das andere Mädchen hat das Foto nicht gemacht und ohne gefragt zu haben rumgeschickt. So ist sie selber schuld, sie hat es gepostet und in die Welt gesetzt die soll sich einfach nicht so anstellen. Jeder kann ein Screenshot machen und es rum schicken. Auf Instagram und Facebook gibt es lauter Fanpages und die Fotografieren auch Bilder Ab um die dann auf ihrer Fanpage zu posten.
klar ist das erlaubt, solange sie das bild nicht verändert hat!! die anderen hätten sich auch das bild kopieren und abspeichern können!
ich glaub wenn du i.was bei fb reinstellst hast du eh keine rechte mehr