whatsapp\ Intimbild verschickt gleich strafbar?
hallo erstmal . Ein mädchen aus meiner schule hat ein "fast" nacktbild von ihr an einen klassenkamaraden geschickt. dieser hat es weiter geschickt und nun hat es fast die ganze schule. dies scheint das mädchen aber kaum zu stören. ich habe das bild bearbeitet und auf eine pornoseite gephotoshopt(nur als bild nicht wirklich online) es ist aber deutlich sichtbar das dieses bild gephotoshopt ist. dieses bild habe ich per whatsapp an das mädchen geschickt. meineprofilname sowie bild bei whatsapp habe ich geändert. dem mädchen ist es mittlerweile auch bewusst das das "pornobild" nur fake ist. die mutter macht nun suche nach mir und will sogar die polizei einschalten.
jetzt meine frage: die rechte nach dem verschicken des bildes bei whatsapp liegen doch eh bei whatsapp. habe ich mich wirklich mit dem bearbeiten und dem weiterleiten des bildes an das mädchen strafbar gemacht und wie weit wird die polizei gehen um mich zu finden?
bitte nur auf die frage antworten...mit mitgefühl und reue uä. muss ich mich alleine auseinandersetzen
9 Antworten
"die rechte nach dem verschicken des bildes bei whatsapp liegen doch eh bei whatsapp"
keine Ahnung, da müsstest du dir mal die AGBs durchlesen.
Wenn mit Hochladen gleichzeitig Verwendungs- und Bearbeitungsrechte gestattet werden ist es natürlich jeder Person gestattet selbige wahrzunehmen.
Du hast das Bild ja aber ohnehin niemand anderem geschickt. Möglich wäre aber natürlich, dass das deine Aktion als Beleidigung angesehen werden kann (das kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen)
Auch der eine Klassenkamerad hat sich wie Du strafbar gemacht. Da erwartet Dich eine Anzeige wegen Verbreitung von Nacktbilder, solltest Dir schon mal einen Anwalt suchen.
"eine Anzeige wegen Verbreitung von Nacktbilder"
was soll denn das für ein Straftatbestand sein?
man man , habt ihr heutzutage nur noch Knete und bunte Murmeln im Kopf ? immer wieder dieser Mist mit den Nacktbildern auf den Handys und dann hinterher rumjammern wenn's eng wird ...............schön das du jetzt Muffensausen hast , find ich richtig gut......... ;) ;)
Ja hast du! Das ist urheberrechtsverletzung, ist das Mädchen Minderjährig verstösst du auch gegen den Jugendschutz! Ausserdem hast du das Bild ohne ihre einverständniss weiterverbreitet - ebenfalls nicht erlaubt.
Die Strafe heißt "Recht am eigenen Bild missbraucht" oder so Einfsch googeln dann wird das schon xd
" urheberrechtsverletzung"
die Frage ist: inwiefern durch ein Hochladen Nutzungs und Bearbeitungsrechte eingeräumt werden.
" das Mädchen Minderjährig verstösst du auch gegen den Jugendschutz!"
das ist natürlich nicht richtig, zumal das Jugendschutzgesetz damit ohnehin nichts zu tun hat.
"Ausserdem hast du das Bild ohne ihre einverständniss weiterverbreitet "
Offenbar hat er es nur dem Mädchen geschickt.
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Je nach Inhalt deines bearbeiteten Bildes.
Herzlichen Glückwunsch. Hoff das ist dir eine Lehre.
Und ja, die Polizei kann dich ohne weiteres ausfindig machen. Ist durch eine Anfrage bei deinem Handyprovider ziemlich einfach.