Was kann man tun, wenn man in der Schule nach einer Schlägerei ungerecht behandelt wird?
In meiner Schule hat mir ein Mitschüler ein Etui in die Eier geworfen. Ein anderer Mitschüler, dem das Etui gehört, hat mich dann in eine Kante eines Holzmöbels gestossen und dabei mein T-Shirt kaputt gemacht (ca. 10 cm langer riss in Brustbereich). Danach habe ich ich ihn auch am T-Shirt gepackt und weg geworfen. Danach kam er Zurück und Gab mir mit voller Wucht eine Ohrfeige. Danach habe ich ihn nochmals gepackt, an den Hals gegriffen und ihm gesagt: 'So, und jetzt lässt du mich in Ruhe, verstanden!'. Danach war alles wieder in Ordnung und wir haben uns Wieder verstanden. Danach kam die Lehrerin und beschuldigte nur mich und nahm den Mitschüler in Schutz und drohte mir, dass ich von der Klassenreise ausgeschlossen werde. Sie erzählte allen Lehrern im Lehrerzimmer, dass ich der Schuldige war.Heute Morgen kam meine Klassenlehrerin zu mir und hat mir mitgeteilt, dass ich ein Elterngespräch mit der Schulleitung haben werde und einen Roten Eintrag bekommen werde (5 Rote = Schulverweis) , ich habe schon 3.
Der andere Mitschüler bekommt weder einen Roten Eintrag noch ein Elterngespräch.
Meine Lehrerin sagt, dass ich in der Schule kein recht auf Notwehr habe. Stimmt das?
Ich finde, wenn mich einer verletzt bzw. mein Eigentum (T-Shirt) beschädigt handle ich nicht unrecht, wenn ich ihm das Gleiche antuhe.
Was meint ihr dazu, ich bin noch 5 Wochen in dieser Schule und ich würde mittlerweile auch Anzeigen gegen Lehrpersonen / Schule machen. Es muss doch etwas geben, wie man meine Unschuld beweisen kann. Ich wäre nur schon froh, wenn ich keinen Roten Eintrag bekommen würde.
Was würdet ihr tun?
9 Antworten
ungerecht ist daran nur, dass der Andere nicht auch diese Folgen bekommt. Allerdings scheint es bei dir ja durchaus öfter diese Probleme zu geben. Was wiederrum gut erklärt, warum bei dir da so schnell und deutlich reagiert wird. Letztendlich ist die Strafe für dich nicht unfair und das ist das worum es dir jetzt gerade gehen sollte, nämlich um dich. Es hilft dir nichts zu schreien "aber der andere, ..." Es geht nämlich gerade um dich und um dein Fehlverhalten. Übrigens hat man Probleme noch nie dadurch gelöst, wenn man auf ein Fehlverhalten des einen einfach genau so reagiert. Wie würdest du denn schauen wenn dein Lehrer dich nachdem du ihn beschimpft hast auch beschimpft, du hast es doch immerhin auch getan? Finde andere Wege dich zu wehren, du wirst erstaunt sein wie oft zu beobachten kannst das ander Mist bauen und auch selbst dafür die Konsequenzen tragen müssen wenn du nicht noch übler den Mist zurück gibst. So funktioniert die Welt nun mal und du kannst dich weiter damit anlegen oder dich damit zurecht finden. Ganz ehrlich stressfreier ist sich damit zurecht zu finden.
Die Schule kann keine Gesetze aushebeln, aber Notwehr ist es nur, wenn man durch Gewalt jemanden davon abhält mich zu verletzen. D.H. wenn du nachdem er dich geschupst hat nicht weitermachen wollte und du trotzdem geschlagen hast ist es keine Notwehr.
Dazu hast du nicht das Recht ihm das gleich an zu tuen, dafür gibt es ein Gesetz/Lehrer die die Strafen vergeben
Guten Tag KevinSacher,
Das ist eine etwas verzwickte Lage, aber wenn die Lehrer da etwas stur sind, geh doch einfach mit deinen Eltern dort hin und rede und dann könnt ihr gemeinsam mal mit der Lehrerin oder dem Lehrer reden. Du hast ja als Beweis deinen T-Shirt was du ja mitnehmen kannst.
Aber das mit der Anzeige gegen die Schule wird etwas schwer, du könntest maximal eine gegen den Schüler machen wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung, aber davon rate ich dir ab... Überstehe die 5 Wochen einfach noch, dann siehst du deine Mitschüler eh nicht mehr.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Boo
du warst doch mit der betreffenden person nicht alleine während eurer prügelei. es müsste also doch zeugen geben, die bestätigen können das du eben nicht der schuldige bist.
Also als aller erstes: Die Aktion war nicht okay von deinen Mitschülern. Wenn es Zeugen gibt, solltest du die benennen.
Aber Notwehr im Sinne des §32 StGB liegt in dem Fall nicht vor (so weit sich das beurteilen lässt). Notwehr ist eine erforderliche Handlung um einen rechtswidrigen Angriff von dir oder jemand anderem abzuwehren.
So wie du das schilderst, war der Angriff schon vorbei ("Danach habe ich [...]"). Wenn allerdings klar ersichtlich war, dass die beiden Angreifer vorhatten dich weiter zu attackieren hättest du aus Notwehr gehandelt.
Das lässt sich aber aus deiner Schilderung nicht beurteilen. Auge um Auge ist aber auch keine Lösung. Wenn dich jemand verprügeln will, wehrst du dich. Hört er auf dann ist es nicht dein Recht ihm das Gleiche anzutun. Dafür gibt es Gesetze oder die Schulordnung.
Ich würde es über mich ergehen lassen, da du ja in fünf Wochen von der Schule gehst. In der Zeit einfach keinen Mist bauen.
Lg