Firmenfahrzeug als Einzelunternehmer ausschließlich privat nutzen?
Hallo,
ich habe zum 2. Januar ein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet und habe natürlich auch vor, das langfristig zu betreiben.
Privat habe ich bereits ein Auto, allerdings benötigt meine Freundin demnächst ebenfalls einen fahrbaren Untersatz um auf ihre neue Ausbildungsstätte und zur Berufsschule zu kommen.
Nun gibt es natürlich das ein- oder andere Privatleasing. Im Verhältnis Preis / Leistung kann man mit 150€ Monatsrate, die wir eigentlich nicht überschreiten wollen, fast nur auf Kleinwägen raus, und dann kommt auch noch die Versicherung dazu (als Fahranfängerin, AUA!). Nun habe ich aber das hier gefunden:
142,60€ netto inkl. Service und Versicherung (sogar unabhängig davon wer damit fährt), macht dann rund 170€ Brutto inkl. Versicherung und auch noch mit Wunschausstattung (zumindest soweit ich es verstehe). Da kann nichts auf dem privaten Markt mithalten.
Nun weiß ich, dass bei < 10% an gefahrenen geschäftlichen KM (und wahrscheinlich werden 99% der Km rein privat sein), das Fahrzeug vom Finanzamt her gesehen eigentlich ins Privatvermögen zählt. Somit wäre ja die 1%-Regelung auch vom Tisch, und ich komme über mein Gewerbe somit an ein super günstiges Auto ran, für das wenn ausschließlich privat genutzt, ausser Benzin keine weiteren Kosten anfallen.
Oder übersehe ich hier etwas?
Viele Grüße
4 Antworten
Die Leasinggesellschaft will nur deine Gewerbeanmeldung sehen. Wie du anschließend das Fahrzeug tatsächlich nutzt, ist relativ egal.
Das Finanzamt interessiert sich dafür auch nicht, wenn du keine Fahrzeugkosten dafür geltend machst.
Das größere Problem liegt an deiner kurzen Selbstständigkeit. Du hast noch keine BWA und keine GUV-Rechnung vorzuweisen. Da muss deine persönliche Bonität schon sehr gut sein.
Hallo,
wenn du keine direkten Kosten in Bezug mit dem PKW über das Gewerbe laufen lässt und diese also nicht steuerlich geltend machst, dann ist zumindest gegenüber Vater Staat alles in Ordnung.
Wirklich geschäftlich gefahrene Kilometer kannst du dann in der Steuererklärung geltend machen.
Allerdings verstößt du dann ganz sicher gegen die Leasingbedingungen des Leasinggebers und du solltest dich vorher über mögliche Folgen schlau machen.
Viele Grüße
Michael
Sei versichert, dass es eine "derartige Klausel" geben wird - sonst würde das ja jeder so machen ;-)
Außerdem wollen die vorher ganz sicher deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb sehen und wenn überhaupt erst dann mit dir einen Leasingvertrag mit dir abschließen.
Auch das könnte bei Start vor erst knapp drei Monaten das Ganze zum Scheitern bringen.
Gruß Michael
Das müsste eigentlich so möglich sein, aber man sollte sich die Vertragsbedinungen der Leasingfirma nochmal genau durchlesen, nicht, dass diese z.B. eine private Nutzung ausschließen.
Des Weiteren würde ich das vorher nochmal mit deinem Steuerberater abklären, denn den Wagen steuerlich als Geschäftswagen zu deklarieren kannst du wohl vergessen.
Ja, je mehr ich darüber nachdenke umso mehr denke ich das sollte ich mit dem StB direkt besprechen... steuerlich deklarieren bzw. als Ausgaben anführen wollte ich ihn natürlich auch nicht, wenn er ohnehin fast nur privat genutzt werden wird. Mir geht es nur um das Angebot, in das ich mit dem Gewerbe ja ggf. den Fuß rein bekommen möchte.
Die entscheidende Frage wird für dich sein, ob dich die Leasinggesellschaft überhaupt finanziert. Als Neugründung ohne Zahlen ist das grundsätzlich relativ schwierig. Und selbst wenn sie es dann machen, ob du die beworbenen Konditionen bekommst, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Wie du das Fahrzeug schlussendlich nutzt, ist egal. Das prüft niemand nach, wie soll er das auch machen? Du musst also nur als Geschäftsmann das Leasing abschließen.
Ich habe schon viele Fahrzeuge an Gewerbekunden (und auch ohne Gewerbeschein) verleast, die das Fahrzeug anschließend rein privat nutzten. Das ist mir schlicht egal.
Also soweit ich das beurteilen kann ist diese Firme lediglich Vermittler von Leasingverträgen. Müsste man dann wahrscheinlich im Leasingvertrag selbst schauen ob dort eine derartige Klausel aufgeführt ist.