Filmen mit versteckter Kamera
Ich würde gern wissen ob das Filmen mit einer versteckten Kamera ( Knopfkamera etc.) erlaubt ist wenn man die Bilder / Videos nicht veröffentlicht.
Bitte schreibt nur dann eine Antwort wenn ihr euch auch wirklich mit diesem Thema auskennt ist echt wichtig :)
Danke im Voraus
5 Antworten
Das kommt ganz auf die Umstände an.
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist, und folgende Verbote sind hier einschlägig:
- Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist nicht nur verboten, sondern sogar strafbar: § 201a StGB, http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
- Die dauerhafte Überwachung öffentlich zugänglicher Räume ist nach § 6b BDSG verboten.
- Je nach Situation kann die Aufnahme gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen. Hierbei kommt es auf die widerstreitenden legitimen Interessen des Aufnehmenden und des Aufgenommenen an, die gegeneinander abzuwägen sind. Es gibt faktisch nur wenige Fälle, bei denen ein angemessenes Interesse daran bestehen kan, mit versteckter und nicht mit offener Kamera zu filmen (z. B. bei journalistischem Hintergrund).
Die Verbreitung der hergestellten Aufnahmen ist zudem in der Regel nach § 22 KunstUrhG verboten - auch dann, wenn die Herstellung legal war.
Nein ist es nicht. Bilder/Videos zu machen ohne dessen einverständnis ist nicht erlaubt. Egal, ob du die veröffentlichst oder nicht.
So pauschal ist das Unsinn.
Quelle?
Nein, ist nicht erlaubt. Jede Person hat das Recht am eigenen Bild. Theoretisch musst du jede Person einzeln fragen.
Das gilt ja nur für die Veröffentlichung
Nein, das Filmen mit einer versteckten Kamera ist mangels Strafandrohung nicht verboten. Das Recht am eigenen Bild aus § 22 KunstUrhG schützt nur vor Veröffentlichung. Es ist jedoch verboten, das nichtöffentlich gesprochene Wort auf Tonträger aufzunehmen, vgl. § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
In Deutschland...... In einigen Ländern ist es nicht verboten.
Daher sollte man scharf genug ohne Ton filmen, so dass auf jeden Fall ein Lippenleser die Äußerungen nachher untertiteln kann. In dem Fall könnte jemand der doch den Ton aufgezeichnet hat, hinterher auch plausibel machen dass die so exakte und detaillierte wörtliche Abschrift nicht auf Basis einer Tonaufzeichung erstellt wurde, sondern anhand der Lippen ;-D .
Mit einer versteckten Kamera ist filmen verboten, wenn du den/die Personen nicht vorher gefragt hast. Je nachdem wo du filmst kann es zusätzlich noch verboten sein.
§ 22 S. 1 KunstUrhG besagt:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
Also ist das hier wohl kaum einschlägig.