Darf der Vermieter unsere Kellertüre entfernen, damit er und weitere Personen jederzeit an die Gasabsperreinrichtung drankönnen?
Vor einigen Monaten sind wir in ein Miethaus eingezogen. Es besteht aus unserer Mieteinheit und einer gewerblichen Mieteinheit (Büro). Weitere Mieter gibt es nicht. Der Vermieter vermietete uns zwei Kellerräume. Im vorderen Kellerraum befindet sich neben einem (unserem) Waschmaschinenplatz auch der Hauptabsperrhahn für Gas. Zwischen unseren beiden Kellern gibt es einen kleinen Raum mit der Heizungsanlage. Der Vermieter verbietet uns, unseren vorderen Keller abzuschließen. Er begründet das damit, dass er und jegliche Personen wie Handwerker, Ableser, Monteure, Wartungsdienste (und was ihm sonst noch einfällt) absolut jederzeit freien Zugang zum Keller haben müssten und dass man (Zitat) barrierefrei in diesen Keller gelangen müsste, um jederzeit problemlos an den Absperrhahn zu kommen, die Heizungsanlage zu kontrollieren (Zitat, weil die Heizungsanlage SEHR TEUER war), die Wasserzähler zu kontrollieren (MONATLICH) (und vor allem uns zu kontrollieren). Außerdem würde uns der Keller (MITVERMIETET !!!) sowieso nicht zustehen, weil auch die Angestellte des Büros im EG jederzeit Zugang zu unserem Keller haben müsste und will (Angestellte war in 6 Jahren noch nie im Keller und will nicht rein). Im letzten Monat nun hat sich der Vermieter von seinem Handwerker unsere Kellertür aufbrechen lassen, die Kellertüre aus den Angeln gehoben und entfernt!! Nun kann jeder - absolut jeder - zu jederzeit in unseren Keller. Der Vermieter und sämtliche Handwerker kommen entweder durch den Hinterausgang des Reisebüros in unseren Hausflur und von dort ungehindert in den Keller. Oder die Personen kommen direkt mit dem zurückbehaltenen Schlüssel für die Hauseingangstüre in unseren Flur: von dort kommt dann auch jeder jederzeit in unseren Keller (übrigens auch in unsere Wohnung, da keine weitere Hauseingangstüre vorhanden ist, sondern lediglich Zimmertüren, die natürllich von uns nicht abgeschossen werden, wenn wir von Raum zu Raum gehen...) Wir haben recherchiert, dass es eben ganz und gar nicht "in Ordnung" ist, dass der Gas-Hauptabsperrhahn nun ohne weiteres für Jedermann zugänglich ist - im Gegenteil: dieser Raum soll vor unbefugtem Zutritt verschlossen sein. Dass der Absperrhahn "frei zugänglich" sein soll, bedeutet lediglich, dass dieser nicht mit Möbeln, Fahrrädern etc. zu gestellt ist und man deshalb "frei" an das Gasgerät gelangt. Was haltet ihr von unserer Situation. Ich danke euch schon jetzt für alle hilfreichen Antworten.