Fertighaus mit Modergeruch gekauft, wie ist jetzt die Rechtslage?
Hallo, wir haben uns Ende 2007 ein Fertighaus Bj 1973 gekauft. Waren damit sehr zufrieden, bis wir nach nach ein paar Wochen einen unangenehmen Modergeruch festgestellt haben. (Den wir bei den Besichtigungen aufgrund Steckdosenraumdeos, da Vorbesitzer Raucher, natürlich nicht bemerkt haben :o((() Dachten erst das legt sich wieder, evtl wurde wohl nicht richtig gelüftet... Da es dann im Sommer besser wurde, aber leider im Winter wieder schlimmer, dachten wir, jetzt sollten wir mal bei der Baufirma von damals nachhaken. Vor allem nach intensiver Internetrecherche, die mir persönlich dann doch Angst machte. WIR MÜSSEN KOMPLETT SANIEREN!!! DIE AUßENWÄNDE SAMT DÄMMUMG WEG UND NEU HIN!!! Da sich mehr oder weniger nach etlichen Jahren durch das damals verwendete (vom Staat vorgeschriebene) Holzschutzmittel dieser Geruch bildet, der nicht zu unterbinden ist. Nun komme ich endlich zur Frage:
Mein Schwiegervater drängt uns, wir sollten uns an einen Anwalt wenden und den Vorbesitzer angehen wegen versteckter Mängel. Da wir aber dummerweise keine Rechtschutzvers. haben, bremse ich das ganze noch aus. Hätten wir denn überhaupt eine Chance????
7 Antworten
Hallo Florenza, euer Haus der stammt aus der letzten Reihe von Fertighäusern welche mit Asbest-Vorhangfassade gebaut wurden. Die Spanplatten darunter modern nach einigen Jahren und es entsteht der korkige Geruch (Chlornaftalin).Der wie mittlerweile von Instituten bestätigt zwar nicht direkt Gesundheitsschädlich aber aufgrund des penetranten Geruchs sehr belastend ist. Da die Häuser nicht winddicht sind, "pfeift der Wind durchdie Ritzen", Stechdosen,Schalter, Kabel- und Instalationsöffnungen)und transportiert die Gase bzw. den Modergeruch in die Wohnräume. Eine Beseitigung dieser Probleme ist nun mal nur mit entsprechendem Aufwand möglich,d.h.Abriss der Aussenhaut entfernen der Spanplatten und Mineralwolle,dekontaminieren etc.etc.! Alles andere ist augenwischerei !!! Die Grundsubstanz ist meist O.K.und nach einer ökologischen Sanierung ist die Wohnqualität top. Der Dämmwert der Aussenhaut kann Niedrigenergiehauswert erreichen. Dazu kommt der gestiegene Immobilienwert.Die Kosten für eine erfolgreiche und bauphysikalisch sinnvolle Sanierung liegen je nach Art und Material der Ausführung bei ca.230-300€/m². Wir haben einige Kunden denen es ähnlich erging und auf dem Klageweg mit dem Vorbesitzer gescheitert sind. Gruß aus der Eifel Georg Feldmann www.fertighaus-fassade.de
Stellt sich die Frage: Handelt es sich überhaupt um einen Mangel, wenn zu Zeiten der Errichtung alles Rechtens war? Ich schätze Eure Chancen eher als geringer ein. Zudem hätte Euch jeder Maurer sagen können: "Finger weg von Häusern aus den 70-igern, vielleicht sogar noch mit Flachdach!?" Die Ratschläge oben sind schon richtig, auch für Euch noch, schaltet einen Fachmann/frau ein: www.wertexperte.de wäre so etwas. Viel Erfolg für Euch!!!
Statt umfangreicher Sanierung helfen manchmal auch eng begrenzte Maßnahmen, denn der Geruch breitet sich oft von lokalen Schäden im ganzen Haus aus. Beispiel 1: Kondensationsfeuchtigkeit in schlecht belüfteten Ecken kann bei niedrigen Außentemperaturen zum Problem werden. Maßnahmen: Raum immer vernünftig temperieren, Möbel nicht zu dicht an die Wand stellen, kritische Stellen evtl. mit Alu-Untertapete gegen die Feuchtigkeit schützen. Beispiel 2: Tatort Windfang! Kalte Luft dringt im Winter durch den Briefkastenschlitz ein. Die extrem niedrige Temperatur im unbeheizten Windfang kann zur Kondensation unter der Aluminiumzarge führen. Folge: nasser, modernder Balken. Maßnahme: Haustür austauschen und die Aluzarge durch Styropor und Putz ersetzen. Beide oben beschriebenen Maßnahmmen habe ich mit Erfolg durchgeführt. Bei Maßnahme 2 bin ich ganz nebenbei auch noch auf eine Mäusewohnung gestoßen - wahrlich kein Vergnügen!
Vor dem Kauf eine Objekts sollte man lieber 2000 Euro in einen sehr guten Gutachter investieren. Dann wärs nicht soweit gekommen. Suche Dir einen guten Anwalt, der Dich da nun rausholt, sofern du nicht eine Rückgabeklausel im Vertrag hast.
Da der Geruch dem Verkäufer bei Abschluß des Kaufvertrages bekannt war, hat er diesen Mangel verschwiegen. Trotzdem ist die Rechtslage schwierig. Es gibt spezielle Anwälte für Baurecht. Ihr solltet die Kosten für eine Rechtsberatung investieren und dann auf Grund der Stellungnahme des Anwalts euer weiteres Vorgehen festlegen. Ein kompetenter und fairer Berater ist z.B. Rechtsanwalt Marc Vlomer in Stade.