Ferienjob. Wird jetzt das Kindergeld gestrichen?

1 Antwort

Wenn du mit dem Abitur fertig bist kommt es darauf an was du nach den Ferien machen möchtest,die Höhe deines Verdienstes ist für den Kindergeldanspruch seit der Abschaffung der Einkommensgrenze am 01.01.2012 nicht mehr relevant !

Würdest du z.B. nach den Ferien wieder zur Schule gehen,eine Ausbildung oder Studium beginnen oder bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter Ausbildung suchend gemeldet sein,dann würde auch weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen.

sxndx1998 
Beitragsersteller
 23.05.2017, 09:25

Genau, ich würde danach mit dem Studium beginnen. (: das heißt es wäre alles in Ordnung und die würden mir nur steuern abziehen? :)

isomatte  23.05.2017, 09:35
@sxndx1998

Korrekt !

Deine Eltern müssen den Abschluss deines Abiturs der Familienkasse melden und nachweisen,da du schon 18 bist wird man deine Eltern dann auffordern mitzuteilen und ggf. nachzuweisen wie dein weiterer Ausbildungsweg aussieht.

Wenn du also schon etwas schriftliches wegen dem Beginn des Studium hättest wäre das von Vorteil.

Es kann dann passieren das deine Eltern einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen müssen,aber das würde dann nach der evtl.Einstellung rückwirkend nachgezahlt.

Wenn eine Nebentätigkeit oder auch Vollzeitstelle Einfluss auf den Anspruch haben soll,dann müsstest du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben,denn dann dürftest du neben einer weiteren Ausbildung / Studium oder in der Wartezeit auf den Beginn nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten,dass wäre sonst schädlich für den Anspruch.

Das Einkommen würde aber auch hier nicht mehr relevant sein.