Falsches Konto gepfändet, kann ich rechtlich vorgehen?
Hallo Liebe Community,
mein Arbeitgeber hat vor einigen Monaten ein Pfändungsbescheid über mich erhalten, indem es um eine Rechnung von 1999 gehen soll (Ich bin 96 Jahrganz d.h ich war 3 als ich ein Produkt gekauft haben soll - Wer's glaubt..)
Zwar hieß die Person genau so wie ich und wurde auch an dem gleichen Tag geboren, der Geburts- und Wohnort ist jedoch ein völlig anderer.
Es wurde ein telefonischer Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufgenommen und erklärt, dass ich diese Person nicht sein kann. Vor allem sind für eine Pfändung zunächst einmal Mahnungen nötig und die habe ich nicht bekommen.3 Monate lang dann keine Rückmeldung.
Im Laufe der letzten Woche wollte ich dann einen Artikel mit Karte in einem Geschäft zahlen. Fehlermeldung "Vorgang kann nicht abgeschlossen werden". Ich also zur Bank und direkt mal gefragt, was denn das Problem sei. Dort sagte man mir anschließend, dass mein Konto gepfändet wurde. Ich wusste direkt worum es geht und war stinksauer.
Ich habe dann direkt am nächsten Tag angerufen und denen meine Meinung gesagt. Anschließend ein Bild mit meinem Personalausweis geschickt und einen Tag später war das Konto wieder frei.
Aber so einfach will ich das Unternehmen nicht ziehen lassen.
Vor allem (da es sich nicht um ein staatliches Unternehmen handelt sondern ein privates) muss ein Pfändungsbescheid dort erst einmal vom Gericht genehmigt werden oder nicht? Wie kann so viel schief gehen? Da muss ja nicht nur ein Fehler beim Inkassounternehmen, sondern auch beim Gericht vorliegen. Ich will nochmal betonen, dass es um eine Zahlung von vor 18 Jahren geht!!
Meiner Meinung nach ist das nicht nur eine Aneinanderreihung von Fehlern, sondern auch Rufschädigung bei meinem Arbeitgeber. Vor allem befinde ich mich zur Zeit noch in einer Ausbildung.
Meine Frage: Wie kann ich gerichtlich gegen die Firma vorgehen? Kann ich mit Schadensersatz rechnen ?
VG!
9 Antworten
Für einen Schadenersatz müsstest Du einen Schaden nachweisen. Es gibt aber den §187 StGB - Du kannst einen Strafantrag gegen Unbekannt(!) stellen.
Die Frage wäre auf was man hier das Unternehmen verklagen will.
Wenn dir ein nachgewiesener Schaden entstanden ist, kann man diesen geltend machen.
Ferner kann man ggf. über eine Vollstreckungsgegenklage nachdenken, wenn vollstreckt wird.
Ich würde das Unternehmen unter Fristsetzung zur Herausgabe des Titels auffordern.
Wenn man nicht der richtige Schuldner ist, hat man keinerlei Anspruch auf Titelherausgabe.
Du stellst aber durchaus die richtige Frage: Auf was soll man sie verklagen? Antwort ist einfach: Auf Unterlassung.
Wenn eine Lohn- und Kontopfändung stattgefunden hat, existiert auch ein Vollstreckungstitel. Irgendwelcher Mahnungen bedarf es nicht. In diesem Fall hat der Schuldner wohl unglücklicherweise denselben Namen, wie du. Das Gericht trifft hierbei kein Verschulden, da es nach dem Namen auf dem Titel den Pfändungsantrag prüft. Dass die Adresse nicht übereinstimmt, ist nach der langen Zeit nicht ungewöhnlich.
Das Inkassobüro hätte hier sorgfältiger prüfen müssen, ob Personenidentität besteht. Schadensersatzansprüche könnten dir zustehen, wenn dir ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ansonsten eher nicht.
Ein bezifferbarer Schaden ist, wenn überhaupt, nur in so einem geringen Umfang entstanden, dass jegliche Schadenersatzklage nicht die geringste Aussicht auf "Erfolg" hätte.
Ich kann Deine Wut verstehen, was passiert ist, ist zugegeben äußerst ärgerlich, aber das beste was Du tun kannst, ist die Sache schnell zu vergessen. Jeder weitere Aufwand bringt Dir nichts, außer, dass Du Dich noch mehr ärgerst. Ist zwar blöd, aber so ist es eben.
Es geht hier bei GF darum, vernünftige, sinnvolle Antworten zu geben und nicht darum, ob man wegen einem Cent Schaden klagen "könnte".
Wer so einen Schwachsinn machen möchte, um sein Ego zu befriedigen, vielleicht, weil er meint, dass er ja rechtsschutzversichert ist, der soll es tun (wenn die RSV es denn wirklich bezahlt), aber hier in Forum ist so ein Ratschlag absolut nicht angebracht.
Es geht vor allem mal darum, richtige Antworten zu geben.
Wenn du falsche Behauptungen aufstellst, musst du damit rechnen, dass du korrigiert wirst.
Du hast nicht geschrieben, dass es nicht sinnvoll wäre zu klagen. Du hast geschrieben, dass eine Klage wegen der geringen Höhe nicht einmal eine geringste Aussicht auf Erfolg hätte. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ich stimme dir sogar zu, dass man wegen wenigen Cent eine Klage eher als sinnbefreit empfinden sollte. Alleine wegen dem Zeitaufwand ist das reichlich sinnbefreit. Aber möglich ist es und der Streitwert spielt bei der Frage des Erfolgs keine Rolle.
Ich habe kein Problem damit, dass mich Leute korrigieren, wenn sie sich besser auskennen. Das passiert nur fast nie. Das hat auch nichts mit meinem Ego zu tun. Ich weiß einfach verdammt gut, wo ich mich auskenne und wo nicht. Bei vielen Themen, wo ich keinerlei Plan habe (Beispielsweise im Breitensport, um nur mal eines deiner Themengebiete zu nennen) halte ich einfach vollständig meine Klappe, lese maximal nur mit, antworte aber nicht. So muss man mich auch nicht korrigieren
Vielleicht lohnt es sich für dich, wenn du erst mal nur intensiv liest und dich solange zurückhältst, bis du genug Wissen angehäuft hast, um tatsächlich sachlich richtige antworten zu geben? Oder gibt dein Ego dieses Vorgehen nicht her?
Vorweg zu Deiner persönlichen Anmerkung:
Mit dem Ego befriedigen habe ich nicht Dich gemeint (ich gehe nicht davon aus, dass Du selbst wegen ein paar Cent klagen würdest), sondern allgemein, das dies der einzige Grund sein könnte, dass dies jemand täte.
Und vielen Dank für Deinen Tipp, ich lese sehr viel intensiv und ich antworte ausschließlich, wenn ich sachlich richtige Antworten geben kann.
Dein Kommentar war: "Man kann auch wegen einem Cent erstandenen Schaden klagen." Natürlich kann man wegen jeder Kleinigkeit klagen, ich habe nichts anderes behauptet.
Das war aber gar nicht die Frage, wie ich vor meiner Antwort durch intensives Lesen herausgefunden habe, sondern "Kann ich mit Schadensersatz rechnen?"
Meine Antwort darauf war "...dass jegliche Schadenersatzklage nicht die geringste Aussicht auf "Erfolg" hätte."
Daran ist nichts falsch. Ich habe das Wort "Erfolg" in Anführungszeichen gesetzt. Was sollte das wohl bedeuten? Genau das, was Du sagst, was ich nicht geschrieben hätte, nämlich "...dass es nicht sinnvoll wäre zu klagen". Sollte das missverständlich gewesen sein, sorry.
Lies mal hier:
Zitat: "ironische Hervorhebungen sind ebenfalls so zu markieren."
Kann ich mit Schadensersatz rechnen ?
...dazu müsste Dir, soweit ich weiß, ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden sein.
korrekt. Das sind z.B. Rücklastschriftkosten als direkter Schaden... falls so etwas z.B. eine Vertragskündigung nach sich zieht sicherlich auch noch. Schwieriger wirds dann wenn die Vertragskündigung eine schlechtere Schufa und dadurch höhere Zinsen bei z.B. einem Kredit bedeutet.. oder gar keinen. Das ist praktisch nicht nachweisbar und auf so was bleibt man dann normal sitzen.
Man kann auch wegen einem Cent erstandenen Schaden klagen. Es gibt im Zivilrecht keine Nichtigkeitsgrenzen.