Fallbeispiel. Zeitungen nicht ausgetragen: Strafe?
Jemand muss Samstags bzw. Sonntags ein für die Kunden kostenloses Sonntagsblatt, in dem sich auch Werbung befindet, austragen. Die Person hat das allerdings nicht ordentlich gemacht und ein paar Straßen ausgelassen. Das ist auch schon öfters vorgekommen. Sollte sich nun jemand beschweren und das deshalb rauskommen, welche Strafe kommt auf die Person zu? Klar ist: mögliche Kündigung, Gehalt nicht bekommen bzw. zurückgeben müssen. Kann noch was sein? Eine Anzeige? Geld als Strafe zahlen? Wie hoch würde dieser Betrag dann sein? Die Person ist 15 Jahre alt
Dies ist ein Fallbeispiel. Ein "was wäre wenn". Also bitte ich euch, einfach nur die Frage zu beantworten und eure Moralpredigt beiseite zu legen, denn die Sache ist nie passiert, es ist ein Beispiel und interessiert mich einfach.
Danke!!
1 Antwort
Theoretisch denkbar wäre unter bestimmten Umständen auch noch eine Anzeige wegen Betrug, wie weit das in der Realität dann vom jeweiligen Verlag umgesetzt wird, steht jedoch von hier aus in den Sternen. Sollten die Zeitungen allerdings irgendwo entsorgt werden, zum Beispiel im Wald, etc... und es kann nachgewiesen werden, wem diese Zeitungen geliefert wurden, dann könnte es richtig teuer werden. Weil dann kommen Kosten für das Personal das bei der Bergung und Entsorgung eingesetzt, sowie ggfs. ein Ordnungsgeld für die Entsorgung auf den Entsorger zu, hängt wiederum vom Eifer des jeweiligen Ordnungsamtes ab. Denkbar wären auch sofern nachweisbar Regressansprüche falls auf Grund dieser Nichtverteilung ein Werbekunde abspringt.