Fake Email Adresse für Newsletter illegal?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

verboten ist das nicht denn auch diese Mails "kann" man ja abrufen wenngleich man das jedoch nie macht. Die webseite kann aber filter eingesetzt haben die eine Anmeldung mit trash mailer verbietet. Auch muss die Mail durch einen Klick auf einen in der Mail befindlichen Links bestätigt werden - kann man also die trashmail nichtabr ufen is essig mit der Bestätigung.

Es ist nicht verboten, aber es ist umständlich. Wieso nimmst du nicht deine normale Addresse und kündigst den Newsletter dann später?

Und wenn du dem Unternehmen nicht traust und vermutest, die schicken trotz Abmeldung weiter den Newsletter, dann solltest du da auch nichts kaufen. Und dann brauchst du den Gutschein auch nicht, der in der Regel an einen Mindestbestellwert geknüpft ist. Problem gelöst.

Gib mr die Adresse, leichter kannm an kein Geld verdienen. Wenn das so einfach möglich wäre was Du beschreibst würde dieses Unternehmen Geld zum Fenster rauswerfen. Da gibt es ganz bestimmt ein Hintertürchen, so das Du dieses Guthaben nur für einen ganz bestimmten Zweck verwenden kannst.  Davon mal abgesehen müßtest Du zur Auszahlung des Geldes ja irgendein Bankkonto angeben. Und tatsächlich ist es so das Du dich strafbar machen würdest, das nennt man Betrug wenn man sich mit Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil verschafft.

§ 263 StGB
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

fabioox98 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 12:10

Ich erkläre es anders. Ich kriege einen 5 euro gutschein für eine Newsletteranmeldung, für diesen besagten online shop der für das sortiment dort gilt ab einem warenwert von 20 euro blabla.. 


Ist es aber jetzt strafbar wenn ich mich immer wieder mit anderen emails für diesen Newsletter anmelde und diese 5 Euro Gutscheine einlöse (bis zu 4 pro Bestellung möglich) oder nicht. Oder ist dieser Onlineshop das selberschuöd oder wie? Ich verstehe dieses Paragraphenzeugs nämlich nicht :)))


Und nein ich mache das nicht gewerblich oder in einer "Bande".


Aber für sowas sind solche emails doch da oder nicht? Sonst müssten diese ja verboten werden.


Oder sehe ich das falsch

ZuumZuum  01.12.2015, 14:10
@fabioox98

Kann ich nicht nachvollziehen, volkswirtschaftlich würde das für den betreffenden Unternehmer binnen kürzester Zeit den Bankrott bedeuten. Irgendein Haken ist an der Sache dran. Vielleicht hohe Versandkosten oder überhöhte Preise. Zu verschenken hat keiner was und der Trick mit den wechselnden emailadressen und damit verbundenen Zusammenschnorren von Gutscheinen ist dem Unternehmer mit Sicherheit geläufig und er rechnet auch damit.

Nein es ist nicht verboten ;)