Fahrtkostenübernahme ALG1 bei Arbeitsaufnahme?

1 Antwort

Wenn, dann musst du so etwas VORHER beantragen. nachher wird es da kaum etwas geben.

Ferner wäre ich skeptisch, dass das überhaupt geht. Mal schauen...

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai396223.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI396226

Dieser aktuellen Broschüre zufolge scheint das nicht vorgesehen zu sein.


slkbas 
Beitragsersteller
 07.03.2016, 11:13

Deswegen frage ich ja VOR der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages hier nach, ob und wenn ja, in welchem Umfang diese Beihilfe gezahlt wird.

atzef  07.03.2016, 11:16
@slkbas

Ruf halt deinen Sachbearbeiter an. Aber der Broschüre zufolge wird da nichts zu holen sein.