Hallo,
ich wurde zum 31.05.2020 ordentlich in der Probezeit gekündigt. Arbeitsaufnahme war der 01.01.2020 und bin derzeit auf der Suche nach einem neuen Job.
Ich habe einen Antrag auf ALG1 gestellt und nun einen Bewilligungsbescheid erhalten. Dieser stellt eine monatliche Auszahlung fest, die für mich in der Höhe nicht nachvollziehbar ist und ich möchte Widerspruch einlegen. Dafür möchte ich vorab prüfen lassen, ob der Bescheid tatsächlich fehlerhaft ist und ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Nach meiner Ausbildung, die im Juli 2019 endete, bezog ich bis zu meiner Festanstellung am 01.01.2020 ALG1
Fragestellung 1
In den letzten 12 Arbeitsmonaten bis Kündigung habe ich brutto 15.177,59 Euro verdient (12x Gehalt, das sind geteilt durch 12 also 1.264,79 € monatlich.
Laut dem offiziellen Online-ALG-Rechner der Arbeitsagentur (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,58 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 586,20 €.
Wird der letzte Monats Brutto zurückgerechnet also 2.800,00€ kommt man laut dem Rechner auf (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 92,05 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 1104,90 €.
Wie wäre die Berechnung richtig. Das tatsächliche brutto der letzten 12 Monate oder der letzte Monats Brutto zurückgerechnet?
Fragestellung 2
Die AA kommt in ihrem Bescheid aber nur auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,03 € und einen Leistungsbetrag täglich von 19,23 € und letztlich eine monatliche Zahlung von 576,90 €
Laut persönlicher Information einer AA-Mitarbeiterin handel es sich nur um einen Weiterbewilligungsbescheid des ALG1 das ich nach meiner Ausbildung erhielt meiner Ausbildung. Da ich keine vollen 12 Monate gearbeitet habe. Ich habe beide bescheide verglichen und es ist eins zu eins derselbe. Komme ich da irgendwie raus?
Es heißt ja:
3.2. Bestandsschutz
Der Bestandsschutz sichert die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit, wenn zwischenzeitlich ein schlechter bezahlter Job angenommen wurde. Dadurch kann die Arbeitslosigkeit auch durch eine schlechter bezahlte Beschäftigung beendet werden, ohne dass die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit verringert wird.
Ich bitte darum, nach den gemachten Angaben die festgestellte Höhe meines ALG1-Anspruchs zu überprüfen und mir mitzuteilen, ob ein Widerspruch angebracht ist. Bzw. es sich lohnt einen Anwalt zu konsultieren?
Danke und freundliche Grüße
Deswegen frage ich ja VOR der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages hier nach, ob und wenn ja, in welchem Umfang diese Beihilfe gezahlt wird.