Fahrradüberweg und Kreisverkehr. Wer hat Vorrang?
Wenn bei der Einfahrt eines Kreisverkehrs ein Überweg für Fußgänger und Radfahrer ist, wer hat dann Vorrang, die Autos oder die Fußgänger unf Radfahrer? Und wie ist es beim Rausfahren aus dem Kreisverkehr?
9 Antworten
Beim Rausfahren aus dem Kreisel haben Fußgänger und Radfahrer Vorrang, beim Einfahren nur Radfahrer, wenn neben dem Kreisverkehr-Schild auch noch das "Vorfahrt-achten" Schild steht, und selbst dann nur in dem Fall, dass die Radfahrer auch in Kreisverkehrrichtung (gegen den Uhrzeigersinn) fahren, denn dazu sind Radfahrer ebenso wie Autofahrer verpflichtet. Wenn die gegen die Richtung wollen, müssen die absteigen und schieben oder haben sonst halt keinen Vorrang.
Bei der Ausfahrt muss man querenden Radfahrern und Fußgängern Vorfahrt gewähren.
Bei der Einfahrt ist das meines Wissens nach nicht so
Fußgänger haben immer Vorrang.
Sorry, die Aussage galt ja Fußgängern...DIE müssenbeim Einfahren IMMER warten
Fußgänger und Radfahrer
Das hängt von der Beschilderung ab.
I.d.R. haben innerstädtische Kreisverkehre das "Vorfahrtgewährenschild" für die Fahrzeuge VOR dem Fahrstreifen für Fußgänger / Radfahrer, so haben die Fußgänger / Radfahrer Vorrang.
Kreisverkehre, die außerhalbgeschlossener Ortschaften an Landstraßen oder großen Kreisstraßen liegen haben i.d.R. das "Vorfahrtgewähren" Schild hinter dem Fahrstreifen für die Fußgänger und die Fußgänger / Radfahrer zudem noch "Vorfahrtgewähren" in kleinerem Format für Ihre Fahrspuren stehen, dabei haben dann die Kraftfahrzeuge der Hauptspuren Vorfahrt.
Es hängt also von der Vorfahrtregelung ab.
Auf jeden Fall müssel die Radfahrer den Kreisverkehr auch im Gegen-Uhrzeiger-Sinn befahren.
is ja schon ne Menge blabla und ebensoviel "abgeschrieben" von älteren Kommentaren hier, oder täuscht das? Wie wird man hier eigentlich "Experte für was auch immer"?
Falsch, wenn beim Einfahrten in den Kreisel nicht zusätzlich "Vorfahrt achten"-Schilder stehen, müssen die notfalls warten...VorFAHRT achten" halt