Fahrlehrer sagt Praxis Termin ab.
Mein Freund macht gerade seinen Führerschein und sollte heute seine Praxis Prüfung ablegen, jedoch hat der Fahrlehrer einen Tag vorher den Termin abgesagt. Darf er dies einfach ohne triftigen Grund? Kann er seine Anmeldegebühr für die Prüfung zurückbekommen, obwohl der Fahrlehrer dies verneint hat?
Vielen Dank
5 Antworten
Hallo,
ohne triftigen Grund sollte der Fahrlehrer nicht einfach so die Prüfung absagen dürfen und natürlich muß Deinem Freund das Geld für die Prüfung zurück erstattet oder Gut geschrieben werden.
Sonst könnte der Fahrlehrer ja zig Leuten die Prüfgebühr abnehmen, sie aber gar nicht erst anmelden und dann einen Tag vorher ohne Grund absagen. Schon hat er ein nettes Sümmchen in der Tasche mit wenig Aufwand.
Nein, so geht das natürlich nicht.
Dein Freund sollte noch einmal mit dem Fahrlehrer reden, stellt dieser sich quer, Anzeige erstatten!
Und natürlich eine neue Fahrschule suchen und dort diesen Fall schildern.
LG
Vielen Dank für das Sternchen. ;o)
Absagen kann er schon, er kann ja krank sein oder einen Unfall gehabt haben. Auch persönliche Gründe wären denkbar (Todesfall, Unfall eines Angehörigen etc.).
Jedoch muss dein Freund natürlich sämtliche Gebühren nicht erneut zahlen, er hat ja nicht abgesagt sondern der Fahrlehrer, demnach muss die Fahrschule für die Unkosten aufkommen. Wenn sich der Termin länger verschiebt sollte dein Freund auch eine erneute Vorbereitungsfahrt kurz vor dem neuen Prüfungstermin bekommen, die zählt ja gewissermaßen zur Prüfung an sich.
Naja, absagen kann er es schon, wenn er zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft. Aber er muss natürlich einen Ersatztermin vereinbaren sobald er wieder dazu in der Lage ist.
ja natürlich darf der fahrlehrer die prüfung absagen, wenn er beispielsweise krank ist, oder aus anderem grunde verhindert! kann z.B. auch sein, dass jemand aus der verwandschaft gestorben ist, sowas muss er nicht angeben! dein freund muss aber in jedem fall entweder sein geld zurück bekommen, oder die nächste prüfung nicht extra zahlen müssen!
Die Prüfung absagen kann er .. aber die Gebühren sind in dem Fall nicht auf Dich übertragbar. Es geht um die Tüv Gebühren, oder? Und warum will er sich die wieder holen? Die Prüfung ist ja sicher nur verschoben?