Fahren ohne flöte strafe?

4 Antworten

Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens, somit Betriebserlaubnis erloschen, §19 Abs 2 StVZO.

50€ Bußgeld. Wenn du es übertreibst und die Lautstärke die Umwelt beeinträchtigt, 90€.

Das Fahrzeug wird zur Beweissicherung einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zugeführt, die Kosten fürs Abschleppen und Begutachten trägst du. Zusammenbauen darfst du den Trümmerhaufen anschließend selbst.

Nach dem Rückbau und einer kostenpflichten TÜV-Abnahme kannst du die kostenpflichte Neuerteilung der Betriebserlaubnis beantragen.

Ich nehme mal an, eine Flöte ist der Schalldämpfer?

Darfst Du nicht rausnehmen!!!

Ja, sie hat dann vielleicht ein tollen sound, den dann aber alle Nachbarn im Umkreis von 500 m mitgeniessen dürfen. :-)

Das macht dann besonders nachts grossen Spass.

Wird wahrscheinlich stillgelegt. Oder du musst einen Brief vom TÜV vorlegen dass du den wieder eingebaut hast.
Aber wenn du am Land wohnst? Wird sich so schnell da niemand kümmern ;)
Wo kein Kläger, da kein Richter

Na, dann machs halt. Junge Männer scheinen das zu brauchen. Viel Spass. :-)