Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsbetrug und Urkundenfälschung. Was erwartet mich?
Moin leute, ich wurde samstag nach mit meinem 50ccm Roller der 70kmh fährt von der Polizei erwischt. Als wir von einem Schulhof runter fuhren kam die Polizei und machte das Blaulicht an ich habe dann gas gegeben, weil der Roller ein Nummernschild von 2013 (Weils Grün ist) dran hatte und 3/4 zusammen gebaut war. Ich habe nur eine Mofa Prüfbescheinigung und ja ... aufjedenfall sind wir abgehauen und die Polizei hat uns mehrere male geschnitten, sodass ich zu schnell in die Kurve gefahren (mit 70kmh) bin und rausgeflogen bin (ein freund hatte ich hinten auch drauf), ich binn in den Graben gefahren und dann haben wir noch versucht abzuhauen, aber der Polizist hat geschrien dass er schiessen würde wenn wir nicht stehen bleiben würden. Dann gingen wir zu der Polizei hin und dann kam der Krankenwagen und ein zweiter Streifenwagen der uns letztendlich mit auf die Wache nahm. Mein roller wurde abgeschleppt.
Ich bin Polizeilich nicht unbekannt ( Fahren ohne fahrerlaubnis, sachbeschädigung, Schwere körperverletzung und Einbruch diebstahl) Aber in vielen sachen wurde ich von falschen freunden mit reingezogen! Aber Fahren ohne Fahrerlaubnis und sachbeschädigung habe ich 2x begangen. Einen Gerichtsprozess hatte ich noch nicht.
Meine Frage : Was erwartet mich?
Ihr denkt jetzt dass ich ein ganz schlimmer bin, aber so einer bin ich nicht, von den Freunden mit denen ich den ganzen Blödsinn gebaut habe habe ich mich schon abgewendet !
Ich liebe es Motorrad zufahren und deshalb hatte ich schon viel ärger.
Danke , Alex
PS: Hier der Polizei bericht : http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68441/3297276 steht ganz unten in hambergen passiert
9 Antworten
Es könnten die Straftaten begangen worden sein:
Fofe (§ 21 StVG)
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)
UrkF (nicht sicher, ich sehe hier einige Probleme bei der Erfüllung des TB des 267 StGB)
Körperverletzung (§ 223 StGB)
die begangenen Owis fallen erstmal unter den Tisch (§ 21 OwiG).
Ich vermute, dass es diesmal nicht mit Sozialstunden abgetan sein wird. Freizeit- oder Dauerarrest ist drin. Das Kfz wird mit Sicherheit eingezogen.
Genau die Polizei erschiesst euch, weil ihr roller gefahren seid. Lass mal so lügen raus.
Was kommen kann : Geldbuße. Du darfst eventuell erstmal kein Führerschein die nächste Jahre machen. Sozialstunden. Jugendgefängnis. Weiß man nicht.
Für jedes krumme Ding kommt gewiss eine Strafe.
Von erschiessen war nicht die rede !! Der Polizist schrie dass wir stehen bleiben sollen sonst würde er schiessen. Dann sind wir natürlich stehen geblieben ist doch logisch. Trotzdem Danke Für deine Antwort =D
Das liest sich auf jeden Fall so, als wenn es in diesem Fall eine Unterhaltung mit dem Jugendrichter geben wird, denn die Vorwürfe häufen sich. Die nächsten vier Jahre mußt Du Dir keine Gedanken um den Führerschein machen. Bei den Vorstrafen ist eine Einschlägigkeit erkennbar, die selbst einen Jugendarrest nicht unmöglich erscheinen läßt:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Versicherungsschutz
Unerlaubte Inbetriebnahme
Urkundenfälschung
evtl. Körperverletzung
div. Verkehrsdelikte
Den Versicherungsbetrug hingegen erkenne ich gerade nicht wirklich, denn das Fahrzeug war ja nicht versichert. So wurde auch keine Versicherung unter falschen Angaben betrogen
Klar,der Strafbestand ist durch Missachtung von Anhaltezeichen und Flucht gegeben, denn hier ist der Polizei Folge zu leisten.
Nein, ist nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn man dem Haltegebot nicht Folge leistet. Man hätte aktiv gegen die Beamten agieren müssen, z.B. Schläge, Tritte o.ä.
Einbruchdiebstahl und schwere Körperverletzung ohne Gerichtsverhandlung ist eigentlich nicht möglich, denn in der Diversion werden eigentlich nur kleinere Vergehen abgehandelt. Aber prinzipiell wäre bei einschlägigen Vorstrafen auf jeden Fall ein Jugendarrest zu erwarten, ggf. sogar mehrere Wochen.
Ja in den Sachen mit der schweren Körperverletzung und Eibruch Diebstah wurden ich ja nur von einen ehemaligen Freund mit hinein gezogen , einen Gerichtstermin wird es aufjedenfall geben.
Das ist ja noch ein Kind, vergesse nicht, dass möglicher Weise ein Strafbefehl ausgestellt wurde, das geht schon ohne Verhandlung in dem Alter, wenn es auch wirklich Zeit wird, dass es mal einen Besuch vor Gericht gibt, was nun zweifellos passieren wird
Na den Führerschein wirst Du wohl abgeben können. Einen neuen (PKW, Motorrad) wirst Du erst in ein paar Jahren machen dürfen. MPU wirst Du bekommen und noch eine Geldstrafe mit ein paar Punkten.
Welchen Führerschein? Dieses Kind hat ja gar keinen!
War die MPU nicht nur gültig wenn man einen Führerschein besitzt (keine bescheinigung) ?
Es kann sein, das es zur Auflage für den späteren Fühereschein gemacht wird. Also gibt es den Schein nur mit einer bestandenen MPU.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist aus diesem Sachverhalt ebenfalls nicht ersichtlich.