Explorer Speed 50 (Race GT50) mit 2 Personen?


23.12.2019, 08:30

Also es ist einer von A.T.U dieser Orange/schwarze roller

2 Antworten

Mofaroller dürfen seit 2013 zweisitzig sein, Mofas seit 2016, wenn also in der Betriebserlaubnis "Anzahl der Sitzplätze: 2" oder "r1:1c;r2:2c" steht, ist es ein Zweisitzer.

Chico746  23.12.2019, 19:21

Das ist so falsch

Laut Bußgeld katalog.org

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Hier ein Auszug

Mit einer Prüfbescheinigung für ein Mofa dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit einer bestimmten Leistung gefahren werden. Mit anderen Worten ist gesetzlich geregelt, welches Mofa Sie fahren dürfen, wenn Sie nur im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung sind. Die Anforderungen an das Fahrzeug finden Sie in der folgenden Übersicht:

  • nicht mehr als einen 50 ccm Hubraum großen Hubraum besitzen,
  • seine Maximalgeschwindigkeit darf nicht höher als 25 km/h sein
  • und es darf nur ein Sitzplatz verwendet werden

Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang immer, was in den Fahrzeugpapieren steht. Aus diesem Grund können je nach Fahrzeug, sowohl motorisierte Fahrräder als auch gedrosselte Roller, erlaubt sein. Ausdrücklich verboten ist es, eine weitere Person mit dem Mofa zu befördern. Selbst wenn ein zweiter Sitzplatz vorhanden ist, darf dieser nicht genutzt werden.

migebuff  23.12.2019, 21:39
@Chico746
Das ist so falsch

Ganz schön vorlaut für jemanden, der so wenig Ahnung vom Fahrerlaubnisrecht hat, dass er Google anwerfen und dort irgendwelche Contentmills rauskramen muss.

Du zitierst jetzt bitte augenblicklich §4 Abs 1 Nr 1 und 1b FeV und markierst dort jeweils das Wort "einsitzig".

migebuff  24.12.2019, 11:15
@migebuff

Was ist denn los, wo bleibt denn das Zitat? Schwierigkeiten beim Lesen der FeV?

migebuff  24.12.2019, 12:36
@migebuff

Beim Fahrzeug des Fragestellers handelt es sich nicht um ein Mofa nach §4 Abs 1 Nr 1 FeV, sondern um ein geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad bis 25 km/h nach §4 Abs 1 Nr 1b FeV. Selbiges ist ohne Einschränkung der Sitzplatzanzahl fahrerlaubnisfrei:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Und selbst wenn er ein Mofa fahren würde, dürfte er es zu zweit fahren, wenn es zwei Sitzplätze hätte, da beim klassischen FmH nach §4 Abs 1 Nr 1 FeV seit dem 28.12.2016 durch die elfte Änderungsverordnung zur FeV das Wort "Einsitzige" gestrichen wurde:

1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

Konkret

25 er eine Person

Gleich Mofa 1 Person

45 er bzw 50 er 2 Personen

25er gleich Mofa prüfbescheinigung

50er bzw 45 er seperat mit 16 Klasse M

Da sich aber in letzter Zeit viel tut Führerschein technisch kann da Veränderung kommen .

Zum Beispiel darf man bald 125 er mit Auto Führerschein fahren wenn man 5 Jahre Führerschein hat und paar Stunden Theorie und Praxis macht .

50 er bzw 45 soll ja auch bald ab 15 geben und nicht mehr ab 16 .

Grundsätzlich immer das was in der Betriebserlaubnis steht bzw im Fahrzeugschein wielviele Personen befördert werden dürfen . Mofa ist 1 Person 45 bzw 50 er 2 Personen wenn Fußrasten und Sitz vorhanden .

migebuff  23.12.2019, 12:32
25 er eine Person

In welchem Gesetz steht das? Warum schreibst du es dann?

Chico746  23.12.2019, 19:19
@migebuff

Bußgeldkatalog .org

Sowas lernen die jungen Leute aber auch in der Fahrschule .

Hier ein Auszug

Mit einer Prüfbescheinigung für ein Mofa dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit einer bestimmten Leistung gefahren werden. Mit anderen Worten ist gesetzlich geregelt, welches Mofa Sie fahren dürfen, wenn Sie nur im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung sind. Die Anforderungen an das Fahrzeug finden Sie in der folgenden Übersicht:

  • nicht mehr als einen 50 ccm Hubraum großen Hubraum besitzen,
  • seine Maximalgeschwindigkeit darf nicht höher als 25 km/h sein
  • und es darf nur ein Sitzplatz verwendet werden

Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang immer, was in den Fahrzeugpapieren steht. Aus diesem Grund können je nach Fahrzeug, sowohl motorisierte Fahrräder als auch gedrosselte Roller, erlaubt sein. Ausdrücklich verboten ist es, eine weitere Person mit dem Mofa zu befördern. Selbst wenn ein zweiter Sitzplatz vorhanden ist, darf dieser nicht genutzt werden.

Chico746  23.12.2019, 19:20
@migebuff

Einfach Mal aufpassen oder nach googlen

migebuff  23.12.2019, 21:47
@Chico746

Warum beantwortest du nicht die Frage, in welchem Gesetz deine frei erfundene Aussage steht? Die von dir zitierte, falsche Aussage der Contentmill ist kein Gesetz.