Exmatrikulation kurz vor Ausbildungsbeginn?
Reicht es aus, wenn man sich kurz vor Ausbildungsbeginn exmatrikuliert oder muss die Exmatrikulation vor dem Zurücksenden des Ausbildungsvertrags erfolgen? Wird der Ausbildungsvertrag dann ungültig, wenn man noch immatrikuliert ist?
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
4 Antworten
nein erst kurz vor ausbildungsbeginn kannst du das machen. Sonst wäre das ja voll dumm, woher hättest du denn wissen können das du einen Ausbildungsplatz bekommst, das wissen die Arbeitgeber aber auch und die erwarten auch nicht das du abbrichst also keine Sorge.
Würde uach an deiner Stelle weiter studieren am Ende kannst du dann entscheiden ob du wirklich die Ausbildung beginnst oder weiter studierst. Denn auch wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast kannst du ohne Probleme wieder kündigen esseiden irgendwas in der Art steht im Vertrag von Kündigungsgeld oder so dann könnte es sein das du schadensersatz zahlen muss aber das steht in der Regel nicht in einem Ausbildungsvertrag.
Erst exmatrikulieren bei Ausbildungsbeginn, wegen der Krankenkasse.
Hallo, danke für deine Antwort. Muss man das dem Arbeitgeber mitteilen? Die Ausbildung würde vor Semesterende beginnen eine vorzeitige Exmatrikulation wäre daher nicht möglich. Es gibt nur die Möglichkeit sich einen Monat nach Ausildungsbeginn zu exmatrikulieren
Nein dein Arbeitsvertrag wird nicht ungültig. Lass dich einfach exmatrikulieren, wenn du die Lust bzw. Zeit dafür hast.
Ich würde mich Nach dem Unterschreiben eines verbindlichen Ausbildungsvertrags exmatrikulieren.