Ex-(Nochfrau) von neuem Partner schwanger. Welche Folgen hat das und wie kann ich mich absichern?
Hallo. Ich habe mich kurz vor Sylvester 2019 vom meiner Ex -Frau getrennt und wir hatten seitdem auch keinen Sex mehr.
Wir haben übe meinen Anwalt im November die Scheidung angereicht.
Das Gericht hat mir nun vor 2 Wochen geschrieben, dass zur Zeit nur Termine für Prioritätsfälle vergeben werden und dass eine Scheidung nicht darunter fällt und eine Terminvergabe deshalb derzeit nicht möglich ist.
Durch Zufall habe ich nun heute erfahren, dass meine Ex Schwanger ist (Wohl zwischen dem 5ten und 7ten Monat). Wie gesagt, nicht von mir, da letzer Sex vor über 12 Monate. Allerdings ist vom Gesetz her der Ehemann immer direkt automatisch der Vater und das kann man auch nur durch eine Vaterschaftsanfechtung ändern, außer wenn das Kind noch nicht zur Welt gekommen, das Trennungsjahr beendet ist und die Scheidung bereits eingereicht wurde. Das alles ist bei uns der Fall.
Ich denke, dass eine Schwangerschaft meiner Ex mit ihrem neuen Partner unseren Fall zu einem Priritätsfall machen könnte (Da sie nach der Geburt eventuell nicht in der Lage sein wird Gerichtstermine wahrzunehmen).
Trotz all dieser Recherchen habe ich etwas Sorgen vor eventuellen Problemen oder rechtlichen oder finanziellen Folgen, immerhin bin ich auch kein Rechtsexperte.
Ich würde ja meinen Anwalt anrufen, nur ist gerade Wochenende...
Gibt es da jemanden der sich etwas auskennt und mir sagen kann, ob ihre Schwangerschaft unsere Scheidung zum Prioritätsfall macht? Und mit was ich eventuell zu rechnen haben muss?
Liebe Grüße und frohes Neues.
2 Antworten
Ihr Anwalt wird ihr auch raten, die Scheidung noch vor der Geburt durchzuziehen, da sie sonst auch Probleme kriegen wird mit der Anerkennung für den neuen Partner als Vater.
Sie hat keinen eigenen Anwalt. Ich hatte mir einen Anwalt genommen und sie hat dem Scheidungsantrag von meinem Anwalt zugestimmt. Aber ja. Ich denke das wird sicher im interesse aller sein, dass es nicht zu solchen rechtlichen Problemen kommen wird.
Ich schreibe am Besten einfach gleich eine Mail an meinen Anwalt und rufe ihn am Montag gleich an.
Einen "Prioritätsfall" gibt es im Gesetz nicht. Was die Richter als "Prioritätsfall" ansehen und was nicht, steht deshalb im Belieben des jeweiligen Richters. Ob "Dein" Richter Deinen Fall als "Prioritätsfall" ansieht, kann man deshalb nicht sagen. Aber versuchen kann man es ja mal. Kostet ja nichts :-)
Wenn das Kind geboren wird, bevor die Scheidung durch ist, wirst Du automatisch als Vater eingetragen. Größere Nachteile hat das aber nicht, denn das kann nach der Scheidung problemlos wieder geändert werden. Dazu reicht es aus, wenn Du und der richtige Vater beim Jugendamt den Sachverhalt klar stellt.