EU Bürger aus Polen anspruch auf Hartz4?
Hallo zusammen,
Hat ein EU Bürger wenn er bei jemanden gemeldet ist Anspruch auf Hartz4?
ich hab im Internet recherchiert, einige sagen ja einige nein was ist nun richtig? bitte erklärt mir das so das ich das verstehe (verständlich)
Gruß
7 Antworten
Eine Einreise nach Deutschland nur um das Sozialsystem auszunutzen ist nicht gewünscht. Auch EU-Bürger bekommen in den ersten 3 Monaten nichts.
Und natürlich muss er dann danach auch IN DEUTSCHLAND dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da reicht es nicht, sich irgendwo "anzumelden"
Wer zum Zweck der Arbeitsuche nach Deutschland kommt, hat keinen Anspruch auf Hartz IV. So steht es im Sozialgesetzbuch. Sobald ein EU-Bürger aber einen Job in Deutschland annimmt, erwirbt er den Erwerbstätigen-Status und damit auch den Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen - unabhängig davon, ob er aus Frankreich, Spanien, Rumänien oder Bulgarien oder wie in Deiner Frage aus Polen kommt.
Hat ein EU-Bürger mehr als ein Jahr in Deutschland gearbeitet und entsprechende Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, hat auch er so wie ein deutscher Arbeitsnehmer einen Anspruch auf ALG I.
Anhang aus welt.de / politik
EU-Bürger, die weniger als ein Jahr beschäftigt waren und arbeitslos werden, können ALG II beantragen. Die Jobcenter prüfen jedoch sehr genau, ob der Antragsteller unfreiwillig arbeitslos wurde. Nur dann wird gezahlt. So soll verhindert werden, dass EU-Bürger nur zum Schein einige Wochen in Deutschland arbeiten und sich dann in die soziale Hängematte fallen lassen.
Hartz IV wird sechs Monate gezahlt. Solange behält ein arbeitsloser EU-Bürger seinen Erwerbstätigen-Status. Sobald er wieder als Arbeitssuchender eingestuft wird, erlischt auch der Anspruch auf ALG II.
Die Frage kann derzeit nicht pauschal beantwortet werden, denn derzeit laufen noch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Derzeit gilt, wenn du in Deutschland schon einmal gearbeitet hast und in die Sozialkassen einbezahlt hast, dann kannst du auch Sozialleistungen beantragen. Das ist unabhängig davon ob du Angestellt warst oder du Selbsständig warst. Wenn du weniger als 1 Jahr einbezahlt hast, dann gilt der Anspruch auf Harz IV meist für 6 Monate.
genaueres hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article123751437/Welche-Auslaender-haben-Anspruch-auf-Hartz-IV.html
Was passiert dan, wenn jemand aus dem EU-Land nach Deutschland kommt und bei jemanden Gemeldet ist. Diese Person spricht kein Deutsch und hat keinen Job. Wird dieser Person dann nicht geholfen?
Wenn deine Freundin bei dir einzieht, musst du auch für ihren Unterhalt sorgen. Schließlich arbeitet sie dann ja in deinem Haushalt
EU-Bürger können bis zu 3 Monate auf Arbeitssuche in andere EU-Länder einreisen. In der zeit können sie in der Regel auf die Unterstützung des Heimatlandes zugreifen.
Eine Einreise direkt in das deutsche Sozialsystem ist unerwünscht. Daher wird in diesen 3 Monaten keine deutsche Leistung gezahlt