Es geht um die Auszahlung meiner Kapital Lebensvers., ich besitz die Original Police nicht mehr und soll in einer Erklärung auf weitere Forderungen verzichten,?
4 Antworten
Du bekommst viel mehr Geld als du denkst ! Durch das BGH Urteil vom 29.07.2015, könntest du Nutzungsentschädigung einfordern und dein verlorenes Geld wovon fast kein Kunde ne Ahnung hat komplett zurück bekommen! Ruf mich an bei Interesse ich kann dir den Weg zeigen !
015125296786
Ja, der Versicherer befürchtet,dass du die Police wiederfindet und dann nochmals Forderungen stellst- war bei mir auch so!
Hallo HeikeThoma,
Versicherungsunterlagen nehmen in Laufe der Zeit viel Platz inAnspruch. Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen, die häufig vieleJahre laufen, sammeln sich die Informationen während der Versicherungsdauer an.
Die Versicherungspolice bzw. der Versicherungsschein stellt dieBesitzurkunde dar. Diese wird zum Versicherungsbeginn einmalig im Original anden Versicherungsnehmer versendet.
Die Versicherungspolice sowie die Nachträge zumVersicherungsschein sollten unbedingt mindestens solange im Original aufgehobenwerden, wie die Versicherung läuft.
Wenn dir deine Police bzw. der Versicherungsschein nicht mehrvorliegt, hast du die Möglichkeit, eine Zweitschrift bei deinerVersicherungsgesellschaft zu beantragen. Von dort erhältst du dann eineVerlusterklärung zugesendet. Mit der Verlusterklärung erklärst du deinerVersicherungsgesellschaft, dass du den Vertrag nicht verpfändet oder abgetretenhast und den Versicherungsschein nicht an eine Dritte Person weitergegebenhast. Sobald du diese Verlusterklärung im Original einreichst, erhältst dueinen Ersatzversicherungsschein zugesendet.
Zum Auszahlungszeitpunkt wie zum Beispiel bei Ablauf oderKündigung deines Vertrages fordert deine Versicherungsgesellschaft die Policedann wieder zurück um die Auszahlung zu veranlassen.
Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße,
Angie vom Allianz Hilft Team
Hey HeikeThoma,
diese Verzichtserklärung ist üblich bei den Lebensversicherern! Stell' dir nur mal vor, jemand aus deiner Verwandtschaft findet diese Police und reicht sie beim Lebensversicherer ein - da gibt es keine 2. Auszahlung trotz vorliegender Original-Police. Deshalb mußt du auch sofort bei Auffinden der Original-Police diese umgehend dem Versicherer zukommen lassen, damit keine unerlaubten Forderungen abgeleitet werden können.
Oder du hast aus Versehen noch die Original-Police bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt. Damit auch hier keine falschen Forderungen entstehen, mußt du auch hier unbedigt das Orginal rückfordern von der Bank und dem Versicherer weiterleiten! Eine doppelte Auszahlung gibt es nicht - entweder Original-Police einreichen oder die Verzichtserklärung unterschreiben!
Gruß siola55