Erwerbsunfähig aufgrund exzessivem Drogenkonsum.....mit 28 schon in Rente?
Ein Nachbar, der zeitlebens noch nicht viel von Arbeit gehalten hat (Schule ohne Abschluss, ungelernter Arbeiter auf dem Bau für ca. 3 Jahre) ist nun Rentner....ich kann es nur nicht ganz so glauben, was er da herum erzählt. Er würde über 900 Euro im Monat als "Frührente" bekommen. Er wohnt im Elternhaus in einer Dachwohnung. Von dort oben schreit er manchmal Unflätiges - nicht druckreifes - herunter. Führerschein ist für immer weg, weil er zudem auch säuft. Und das mit 28 Jahren! Er hat 2 Kinder, ist geschieden.
Leidet unter Schizophrenie aufgrund des Drogenkonsums.
Gut und schön. Meine Freundin hat MS, ist 50 Jahre alt, krank geschrieben seit über 2 Jahren. Der 2. Rentenantrag ist nun auch abgelehnt worden......gearbeitet hat sie bis dato in Vollzeit als Heilerziehungspflegerin in einer Einrichtung für Behinderte Menschen.
was macht sie falsch? Oder entscheidet der Rentenversicherungsträger willkürlich nach Tagesstimmung? Ich verstehe das nicht, meine Freundin auch nicht.
Danke sehr!
8 Antworten
Dein Nachbar bekommt mit Sicherheit keine 900 € Rente im Monat. Er wird auch keine Frührente erhalten.
Er wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten.
Die Höhe der Rente errechnet sich aus dem bisherigen Bruttoeinkommen und den Versicherungsjahren. Sie wird in den alten und neuen Bundesländern gesondert berechnet. Sie erfolgt als Zeitrente für längstens drei Jahre und kann dann verlängert werden. Nur wenn der Gesundheitszustand irreversibel beschädigt ist, wird eine Dauerrente bewilligt. Eine pauschalierte Betrachtung ergibt eine volle Erwerbsminderungsrente von 30 - 34 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Für die Berechnung benötigt der Antragsteller seine bisher in der Rentenversicherung erzielten Entgeltpunkte. Für deren Berechnung wird das eigene durchschnittliche Bruttoeinkommen durch dasjenige aller Versicherungsnehmer dividiert.
Euer Nachbar bekommt ein paar Euro Rente und dazu die Grundversorgung. Was dieser von sich gibt, ist nur heisse Luft.
Die Geschichte bei deiner Frau verstehe ich jedoch nicht. Nach dem Auslaufen des Krankengeldes muss der Rentenversicherungsträger einspringen. Hier besteht Klärungsbedarf mit der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger.
Oder entscheidet der Rentenversicherungsträger willkürlich nach Tagesstimmung?
Nein, natürlich nicht.
Deine Freundin nimmt definitiv zu wenig Drogen...
Spaß beiseite - ich denke einfach, dass er eine Grundsicherung erhält und fertig. Du solltest scheinbar nicht alles für bare Münze nehmen.
Bitte nicht alles auf die Goldwaage nehmen, war nicht böse gemeint. Kann mir vorstellen, dass es schwer ist mit so einer Krankheit zu leben.
ich denke nicht dass es eine rente ist, was er bekommt, ich denke eher es ist eine art grundsicherung.
dass der 1. rentenantrag abgeleht worden ist, das hat nicht viel zu bedeuten. bleibt am ball. am besten mit unterstüzung eines verbandes wie dem VDK oder so... wenn deine freundin gesundheitsbedingt wirklich nicht mehr arbeiten kann, steht ihr auch eine erwerbsminderungs oder erwerbusunfähigkeitsrente zu. nur erwartet nicht zu viel...
lg, Anna
Er bekommt sicherlich keine Erwerbsunfaehgigkeitsrente, denn man muss mindesten 5 Jahre versicherungspflichtig gewesen sein, bevor man ueberhaupt einen Anspruch erwirbt. Wenn erhaelt er eine Grundsicherung, mehr aber nicht.
Mag sein, dass meine Freundin definitiv zu wenig Drogen nimmt, dafür nimmt sie aber schwere Medikamente....und zeitweise hat sie Probleme mit den Beinen.