Erwerbsminderungsrentenerhöhung? Bundessozialgericht: B 13 R 24/20R? Bekommen auch Nichtkläger die Rückzahlungen oder muss man sich erst der Klage anschließen?

3 Antworten

Auch könnte sich der Gesetzgeber genötigt sehen, das Gesetz zu korrigieren. In beiden Fällen könnten Betroffene erst ab dem Zeitpunkt eine höhere Rente beanspruchen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist oder wenn ein neues korrigiertes Gesetz in Kraft tritt.

Das führe dazu, dass im Erfolgsfall die dann zu zahlende höhere Rente seit dem 1.1.2019 nachgezahlt werden müsse. Erwerbsminderungsrentner müssen dazu bei ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Neufeststellung der Rente stellen und die Erhöhung aufgrund der seit Januar 2019 geltenden neuen Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrentner fordern. Gleichzeitig sollten Betroffene das Ruhen des Verfahrens mit Verweis auf das laufende BSG-Verfahren (AKZ: B 13 R 24/20 R) beantragen.

Also ja, nur die Kläger würden dann die Nachzahlung erhalten.

Cunitfragegut 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 10:19

Hallo du Liebe / Lieber Sassenach4u,

=> Also ja, nur die Kläger würden dann die Nachzahlung erhalten. <=

Vielen Dank für deine gute Antwort. ich möchte mich gerne der Klage anschließen aber ich weiß gar nicht wie das geht zu wem muss ich gehen muss ich einen Rechtsanwalt haben oder geht das auch ohne => und wo beantrage ich das und mit welchen Unterlagen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Vielen Dank für deine Hilfe ich wünsche dir eine gute Zeit. 🌼✌️

sassenach4u  23.04.2022, 16:03
@Cunitfragegut

Du kannst dich gut an einen Sozialverband wenden, die vertreten dich für einen kleinen Preis.

Im Juli werden wie immer ALLE Renten erhöht

Für eine Neuberechnung von EM Renten liegt momentan nur ein Vorentwurf vor

Demnach sollen EM Renten ab Juli 2024 extra erhöht werden

Somit wird niemand eine Nachzahlung erhalten!

Das wird wie bei allen solchen Änderungen, mit einer Stichtagsregelung verabschiedet.