Erwachsenen Bruder (22) aus der Wohnung rausschmeißen?

9 Antworten

Dein Vater sollte sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, welche Möglichkeiten er hat.

Einfach rausschmeißen kann er ihn nicht, da er dort polizeilich gemeldet ist. Es gibt einen fiesen Trick um das zu verändern:

Man schreibt das Einwohnermeldeamt an, dass er nicht mehr dort wohnt. Dann schreibt das Einwohnermeldeamt ihn unter der letztbekannten Anschrift (also euerer an).

Den Brief abfangen, mit "unbekannt verzogen, zurück an Absender" in den nächsten Postkasten werden. Dann trägt das Einwohneramt ihn aus der Meldeadresse aus und er hat keine.

Dann könnte man das Wohnungsschloss austauschen. Ruft er dann die Polizei, um den Zutritt zu erwirken, wird diese bei der Überprüfung feststellen, dass er dort nicht mehr gemeldet ist.

Das ist ein mieser Trick, er funktioniert aber.

Ansonsten muss dein Vater zum Familkiengericht und ihn aus der Wohnung klagen, das ist der legale Weg, den ihm der Anwalt auch benennen wird.

NafiCookie 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 14:56

Wie lange dauert das aber?

Ich hab Angst, dass es bei uns zu Hause schon davor eskaliert! Und ehrlich gesagt, muss ich sagen, dass er nicht mal so schlau ist, dass er überhaupt weiß, dass er dich wieder zutritt verschaffen könnte.

Natürlich könnt ihr ihn rausschmeißen im notfall auch mit polizeiunterstützung

Wäre vllt auch sinnvoll

Dein Vater sollte aufhören zu drohen und endlich handeln! Er kann es freundlich versuchen mit Terminsetzung bis wann sein Sohn die Wohnung zu verlassen hat oder er erteilt ihm Hausverbot und setzt ihn direkt vor die Tür.

Da ich davon ausgehe, dass dein Bruder den Mietvertrag nicht mit unterschrieben hat, kann dein Vater ihm jederzeit Hausverbot erteilen.

Einen Anspruch auf Unterhalt hat dein Bruder derzeit nicht. Er befindet sich nicht in Ausbildung und kümmert sich auch nicht darum einen Ausbildungsplatz zu finden.

Der Weg deines Bruders würde ihn also zuerst zum Jobcenter führen oder zur nahe gelegenen Brücke. Aber das entscheidet dein Bruder dann alleine.

Deine Vater tut sich (und im übrigen dem Sohn) auch keinen Gefallen, wenn er das Treiben weiterhin duldet. Auch sollte dein Vater sich aufgrund der gemachten Ansage deines Bruders ihn töten zu wollen unbedingt an die Polizei wenden!

Die Bedrohung ist ein  sogenanntes Gefährdungsdelikt. Hiermit ist ein Deliktstypus gemeint, bei dem nicht ein Rechtsgut verletzt sein muss, sondern bei dem die  bloße Verursachung einer Gefahr bereits mit Strafe bedroht ist.

https://www.anwalt.org/bedrohung/

NafiCookie 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 09:45

Also ich glaube mein Vater, bringt das wirklich nicht über sich, ihn vor die Tür zu setzen, sonst hätte er das schon längst getan. Weil mein Bruder ja seit Jahren absolut nichts tut.

Meine Überlegung war, dass wir ihn nicht vor die Tür setzen, sondern ihn vlt. In "betreutes wohnen" unterbringen, ich weiß zwar nicht welche Bedingungen da erfüllt sein müssen, dass man da hin kann. Aber vlt lernt er dort selbständig zu werden. Außerdem kann mit ihm geistig sowieso etwas nicht stimmen, wenn er meinen Vater bedroht, nur weil mein Vater will, dass er auszieht.

Kessie1  04.01.2020, 10:47
@NafiCookie

Man kann nicht einfach Jemanden unterbringen der das nicht möchte... Und wenn er Gewalt gegen sich selbst anrichten würde, dann käme er in die Psychiatrie. Bei Gewalt gegen Andere in Untersuchungshaft...

Dein Vater muss die Zustände dort endlich ändern! Sonst hängt dein Bruder da noch in 10 Jahren rum!

Offizielle Kündigung aussprechen und nach Fristablauf den Junior vor die Tür setzen .

Droht sogar meinen Vater zu töten etc.

Sobald er noch einmal eine solche Drohung ausspricht - sofort die Polizei anrufen, damit diese den Bruder aus der Wohnung entfernt und Anzeige erstatten.

Übrigens - mal zusätzlich zu erwähnen - ab dem vollendeten 23. Lebensjahr wird sich Dein Bruder auf eigene Rechung "freiwillig" bei einer Krankenkasser weiterhin versichern müssen. Kostenpunkt pro Monat ca. 190 Euro.

Anspruch auf (Bar-)Unterhalt hat Dein Bruder unter diesen Voraussetzungen ehedem nicht.

NafiCookie 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 14:52

Das Ding ist, dass er gar nicht mehr versichert ist und das kümmert ihn auch einen Dreck.

Da er nur arbeitssuchend im AMS gemeldet ist, aber da er kein Arbeitslosengeld bekommt, aktiv Arbeit sucht oder Sozialhilfe bekommt. Ist seine Versicherung schon abgelaufen, aber dagegen macht er auch nichts.

wilees  02.01.2020, 14:56
@NafiCookie
Das Ding ist, dass er gar nicht mehr versichert ist

sorry - das ist so nicht wirklich korrekt, denn Dein Bruder kann bis zum vollendeten 23. Lebenjahr problemlos über die GKV , über einen Elternteil versichert werden - nur das muss man dann aber auch beantragen.

NafiCookie 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 15:02
@wilees

Jaaa, wie viel bringt sich das noch, wenn er in ca. zwei Monaten 23 wird

wilees  02.01.2020, 15:20
@NafiCookie

Ganz einfach, dass für die zurückliegenden Monate + diese 2 Monate keine Schulden aufgelaufen sind bzw. auflaufen. Denn Brüderchen kann auch noch rückwirkend in der Versicherung aufgenommen werden.

Natürlich kann dein Vater ihn rausschmeißen. Seine Unterhaltspflicht müsste abgegolten sein. Als Behindert gilt dein Bruder mit der Erkrankung sicherlich nicht.

Daher Frist setzen und am Stichtag eben das Schloss austauschen. Wenn er sich bis dahin nicht vorbereitet hat, ist es sein Pech. Sinnvoll natürlich eine Zeit abzupassen, in der er das Haus verlassen hat. Aber man kann ihn auch polizeilich entfernen, da dein Vater das Hausrecht hat und wer nicht freiwillig ein Haus verlässt, in dem er nur Gast ist, der darf eben so entfernt werden.

NafiCookie 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 14:48

Ich weiß nicht, ob mein Vater das übers Herz bringt ihn einfach so vor die Tür zu setzen.

Aber ich hab selbst schon Angst, dass er irgendwann auszuckt und wirklich handgreiflich wird. Ich glaube auch schon langsam, dass er nicht mehr zurechnungsfähig. Wie er die ganze Zeit übers töten redet etc.

Kann man die Polizei nur rufen, wenn er schon handgreiflich wurde, oder kann man da schon vorher die Polizei rufen und sagen, dass man einen Verdacht hat.

Weil mein Vater kommt heute nach dem Urlaub zurück und mein Bruder murmelt die ganze zeit, dass er ihn töten will. Und ich sag dann immer, dass ist nicht dein ernst und dann meint er, dass es nur ein Scherz ist, aber ich glaub ihn nicht!

Rendric  02.01.2020, 14:51
@NafiCookie

Nun, das ist das Problem mit liebenden Eltern. Man weiß ja auch genau, dass er erstmal voll auf die Fresse fallen wird: obdachlos und ohne Geld. Aber wie will er sonst lernen, wenn sonst nichts mehr fruchtet?

Bei Auseinandersetzungen wäre ein "Verdacht" zu früh. Da muss er schon handgreiflich geworden sein.
Wie gesagt, Polizei geht, wenn der Vater einen Rausschmiss ausspricht und er das Haus nicht freiwillig verlassen will.

Bei dem Verhalten solltet ihr euch aber auch überlegen, ob ihr eine Zwangseinweisung versucht zu erwirken. Ich denke, Fremd- und Eigengefährdung könnte ausreichend gegeben sein, dass das funktioniert. Dann müsst ihr euch mit dem behandelnden Arzt (Hausarzt oder noch besser Neurologe) auseinandersetzen.

NafiCookie 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 15:00
@Rendric

Gut hier wäre wieder die Frage, können wir ihm zwangseinweisen oder ähnliches, wenn er nicht mal krankenversichert ist?

Rendric  02.01.2020, 15:08
@NafiCookie

erstmal ja, es ist ja Gefahr in Verzug. Aber mit seiner Epilepsie muss er ja in Behandlung sein. Wie zahlt er die Ärzte? Oder war er seit seiner Abmeldung bei der KK nicht mehr?

NafiCookie 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 15:18
@Rendric

Gar nicht mehr, er ist erst seit einem Monat nicht mehr versichert und seine Medikamente laufen auch bald aus. Ohne Rezept, dass er nur vom Arzt bekommt, aber nur wenn er versichert ist, siehts eh schon schlecht aus.

sassenach4u  02.01.2020, 14:45

Das Schloss austauschen kann er gern. Nur leider kann der Bruder, da wohl dort polizeilich gemeldet, die Polizei rufen und Zugang zur Wohnung wieder erzwingen.

Rendric  02.01.2020, 14:46
@sassenach4u

Das würde sich dann ja mit der Polizei ziemlich schnell klären, dass der Sohn eben ab jetzt nicht mehr dort wohnt.