Erster Polizeihauptkommissar?
Ich würde gerne wissen, ob man nach dem Master Studium bei der Polizei entscheiden kann, ob man als Erster Hauptkommissar oder als Polizeirat arbeiten kann. Immerhin haben beide die selbe Besoldungsstufe... Als Polizeirat ist man wie ich gehört habe nicht mehr auf streife unterwegs. Deswegen meine Frage :)
3 Antworten
Auch der EPHK wird kaum noch Streife fahren.
EPHK ist das Spitzenamt im gD, PR das Eingangsamt im hD. Beide Aemter werden nach A13 besoldet. Man nennt die EPHK-Stelle auch Verzahnungsamt.
Wenn man in den gD will, faengt man als PK an und kann sich bis zum EPHK hocharbeiten. Eine Einstellung unmittelbar als EPHK ist auch nach Studium nicht moeglich. Falls es die Moeglichkeit gaebe, als EPHK anzufangen, waere es ziemlich dumm, es zu machen, denn dann faengt man in einem Amt an, das gleichzeitig das Ende der Karriere darstellt.
Mit ausreichendem Studium kann man als PR beginnen und dann weiter aufsteigen.
5 silberne Sternchen sind aber schöner als nur 1 kleiner goldener...
Bei diesen Dienstgarden bist du schon lange weg und der Straße und verwaltest nur noch den Polizeidienst. Ein PD darf noch nicht einmal eine Personalienfeststellung durchführen ; - )
Aussuchen ???
Ich bin ja nichtmal PVB, aber was ich so aus familiären Kreisen mitbekomme, ist Aussuchen aus dem Vokabular gestrichen, sobald man als Anwärter seine Unterschrift setzt. Man darf sich wünschen und brave Kinder bekommen manchmal Wünsche erfüllt, aber aussuchen ... du kannst dich bewerben ...
Gruß S.