Ausbildung bei der Polizei abbrechen

3 Antworten

Innerhalb der ersten drei Monate, kann das Studium abgebrochen werden (also kann man sich vor dem Antritt des Studiums auch noch umentscheiden, hierfür gibt es dann entsprechende Nachrückerlisten und der freie Platz wird dann von einer anderen Person eingenommen).

Ansonsten gilt: "Bricht man das Studium aus eigenem Entschluss ab, wird ein Teil der erhaltenen Anwärterbezüge zurückgefordert (aktuell ca. € 510,- für jeden gezahlten Monat). Gleiches gilt bei einer Kündigung nach dem Studium (anteilig bis zu fünf Jahre danach, d. h. die Summe der Zurückforderung reduziert sich jährlich um ein Fünftel)."

Blumentohpf 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 14:06

Um das mit dem Unterschreiben von sebkat mal kurz aufzugreifen: Die Persönliche Erklärung wird ebenfalls unterschrieben. Außerdem sagte mir mein Einstellungsberater, dass die unterschriebene Rückmeldung verbindlich ist.

Allerdings meine ich in einem anderen Beitrag gelesen zu haben, dass du selbst bei der hessischen Polizei und dir daher mit deiner Antwort wahrscheinlich sehr sicher bist?!

Also wäre cool, wenn das noch jemand bestätigen könnte...

Ich kenne die richtlinen dort nicht, aber bei der Justiz im Vollzug sieht es so aus, das einige Bewerber am Tag vor dienstantritt noch absagen. Der der "Vertrag" erst bei Dienstantritt unterschrieben wird, gab es diesbezüglich hier nie Probleme. Und auch in anderen Berufssparten zählt ja: So lange nichts unterschrieben ist, kann man abspringen (was natürlich für Beide seiten zählt)

Sollte der Test für die Fluglotsenschulung jedoch erst nach Dienstantritt bei der Polizei anstehen, würde ich mich genau über die Folgen eines Abbruches informieren. Ggf. musst du bereits gezahlte Löhne zurückgeben.