Darf ein Notarzt von der Tankstelle ohne zu bezahlen wegfahren wenn er zu einem NOTFALL muss oder muss er vorher bezahlen?
Darf ein Notarzt von der Tankstelle ohne zu bezahlen wegfahren wenn er zu einem NOTFALL muss oder muss er vorher bezahlen?
7 Antworten
Solch ein Auto ist vor dem Einsatz vollgetankt worden.
Auch ein Notarzt darf keine Straftaten begehen.
Notarztfahrzeuge sind immer ausreichend Vollgetankt, ist der Tank leer, wird das Fahrzeug nicht eingesetzt. So kommt es erst gar nicht zu dieser Situation.
Notarztfahrzeuge sind immer ausreichend Vollgetankt
Kann ich überhaupt nicht bestätigen. Unser NEF´s sind 24h im Einsatz und können nicht von der Leitstelle für tanken freigestellt werden. Es gibt auch gerade mal 2 NEF für einen Landkreis mit 1266m² und ca 200k Einwohnern.
Würde er ohne zu bezahlen oder anschreiben zu lassen losfahren, wäre diese Straftat wahrscheinlich über § 34 Strafgesetzbuch "rechtfertigender Notstand" abgedeckt. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Notarztwagen werden sowieso meist auf Rechnung betankt und entsprechende Leute sind bekannt an den Tankstellen. Es ist nicht mit Problemen zu rechnen, wenn der Notarzt eilig davon fährt.
Ein Rtw wird immer von Kollegen vollgetankt die vor Dienstschluss sind, wenm der Rtw auch Tank benötigt.
Rtw werden auch von diesen Personen gewaschen und nach Inhalte wie Verbände kontrolliert damit der nächste ungehindert zum Einsatz fahren kann.
Ergänzung: In Flächenländern wird auch zwischendurch getankt, typisch wäre bei 1/2 Tank. Hier in Schleswig-Holstein können Anfahrten schon mal einiges an Sprit kosten.
Wobei die Leitstelle das dann natürlich auch wissen muss.