Erstausstattung Wohnung, Antrag, Geld?

3 Antworten

was soll ausgezahlt werden? du hast einen mietvertrag und ne veränderungsmitteilung abgegeben. da wird die miete normal mit der nächsten zahlung alg2 ausgezahlt.

hast du deinen antrag auf erstausstattung auch abgegeben?^^ ich nehme mal an, das du das meinst. in der regel wird nach einzug geprüft was du wirklich brauchst: bett, stuhl, kleiderschrank, tisch, stuhl, teller, besteck, spüle, küchenschrank und ein kühlschrank.dann bekommst du gutscheine und kannst damit ins sozialkaufhaus gehen um dir zu holen was angedacht ist.

die bearbeitung eines alg2-antrages kann 8-12 wochen dauern. also wirst du dich gedulden müssen oder eben tgl. ab dem verabredeten montag aufschlagen.

Mieze3011 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 11:47

Fuuu... Ja genau ich meine das Erstausstattungsgeld... Mir wurde gesagt ungefähr 1.200€ bekomme ich und ich habe halt alles abgeben am Dienstag den 14.3 und den Antrag auf Erstattung hab ich schon lange abgeben. . Ich habe einen Brief bekommen wo drinnen stand, sobald der Mietvertrag da ist bekomme ich das Erstausstattungsgeld für die Wohnung und das Geld für die Renovierung... 

Deswegen fragte ich ja, ob ich bis Ende dieser Woche dieses GD für die Wohnung bekomme.

markusher  21.03.2017, 22:07
@Mieze3011

das kann dir keiner sagen. nimm den mietvertrag in kopie und geh zum jc. frage dort nach, wie denn der antrag bis dato gediehen ist und frage wann du wieder kommen sollst oder ob sie es gleich vor ort auszahlen möchten. lass dich dahingehend nicht abwimmeln, da eine auszahlung auch in bar mgl. ist. wenn es dir reicht, gerne in einigen tagen auch aufs konto. nur musst du ja auch mit dem budget zum 1.4. eine wohnung versuchen einzurichten.

Wenn es schnell geht zum Monatsende März für den nächsten Monat April.

Das wird mit der nächsten Auszahlung kommen.

Mieze3011 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 10:59

Die auszahlung ist meistens immer am 15. also Mitte des Monats und ich habe den Vertrag am 14.3 abgeben und bis jetzt halt noch nichts bekommen... und ich wollte eigentlich sehr sehr gerne zum 1.4 einziehen.

markusher  21.03.2017, 11:42
@Mieze3011

die auszahlung ist immer am letzten werktag des monats, also um den 30. rum. du kannst doch einziehen, was hindert dich daran.

Mieze3011 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 11:51
@markusher

Kann ich halt nicht..  habe keine Möbel und nichts... Ich brauche ja dafür die Erstattung..

sozialtusi  21.03.2017, 11:52
@Mieze3011

Dann kommst du wohl nicht drumrum zu warten, bis das Geld da ist. Gibts denn nichts, was Du mitnehmen kannst? Du musst doch jetzt auch auf irgendwas schlafen. Mehr als das braucht es ja für die ersten Tage nicht.

Das Erstausstattungsgeld reicht ja auch längst nicht für alles.

Mieze3011 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 12:06
@sozialtusi

Doch die Erstausstattung würde reichen... Es fehlt ja eigentlich nur noch die Küche und eine Wohnzimmer Anbauwand...

Und wo ich schlafe, ich bin momentan bei meinem Freund mit im Haus.. das Haus gehört wie gesagt seinen Stiefvater und ich wohne nur mit da... Die können mich jederzeit rauswerfen+Kind..

sozialtusi  21.03.2017, 12:06
@Mieze3011

Man kann auch erst mal ohne Küche und Anbauwand leben. Daran sollte es doch nicht scheitern.

Mieze3011 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 12:15
@sozialtusi

Und wie soll ich mich und mein Freund u unser gemeinsames Kind ernähren? Kein bock dass das Jugendamt mir dann unser Kind wegnimmt... Aber stimmt, große Töne spucken kann ich auch..

Reinster Dreck hier... Dumme Kommentare nur noch und sonst nichts mehr..

sozialtusi  21.03.2017, 12:22
@Mieze3011

Warum fühlst Du dich denn so auf den Schlips getreten? Meinst Du, ich hätte sofort bei Auszug alles beisammen gehabt? Ist doch total normal...

Wir haben letztes Jahr auch eine neue Küche bekommen. In der Zeit, in der ich nicht kochen konnte, blieb die Küche halt kalt, es gab viel Brot, Müsli, Obst und Gemüserohkost und hin und wieder mal was aus der Mikrowelle oder dem Wasserkocher. Eine mobile  Herdplatte kann man sich mal von Verwandten leihen oder sich da auch mal zum Mittag einladen lassen, das ist für Familie und gute Freunde doch kein Problem, wenn man mal in Not ist.

Hast Du schlechte Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht? Stehst Du bereits unter Beobachtung? Oder weißt Du einfach nicht, was die so tun und wie die Kollegen arbeiten?

Ich bin an dieser Stelle dann auch raus. Ich finds absolut daneben, dass man sich um Alternativen und Vorschläge bemüht, aber alles nicht gut genug ist. Schade, dass man sich aus dieser Anspruchshaltung nicht mal rausdifferenzieren kann, wenn es denn mal notwendig ist und es auch darum geht, dass man vorwärts kommt. Aber dann kann es so dramatisch ja auch nicht sein...