Erstatten private Krankenkassen auch Stromkosten für Sauerstoffkonzentratoren?
4 Antworten
Sorry, die Antwort von meinem Vorposter ist leider falsch.
Es kommt auf deinen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung an, ob die die Stromkosten bezahlen. Wenn es in dem Vertrag drin ist, zahlen sie es. Wenn nicht, zahlen sie es nicht.
Schau in deinen Vertrag oder Frage deinen Versicherungsvertreter oder vielleicht direkt bei deiner privaten Krankenversicherung.
Na dann nenne mir mal das Urteil. Die Leistungen, die eine private Krankenversicherung leistet (wir reden nicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung) sind in dem Versicherungsvertrag festgehalten. Was nicht drinsteht, wird nicht bezahlt.
Mir wäre nicht bekannt, dass es da Ausnahmen gibt - Sie kann sich auf der von mir empfohlenen Seite gerne anmelden - dort bekommt sie die Infos die sie benötigt. Wenn ich mich irre, dann tut es mir leid, aber ich weiß, dass bei verschriebenen Hilfsmitteln, die Strom benötigen, die Kasse den tatsächlichen Verbrauch bezahlen muß. Und in dem Urteil steht nichts davon, dass es Ausnahmen gibt. Sie kann sich auch beim VdK erkundigen.
lg
Also es gibt einen Unterschied zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen per Gesetz geregelt und dort werden auch die Stromkosten bezahlt.
Die Leistungen bei der privaten Krankenversicherung werden aber nach Vertrag geregelt. Ich kann einen Vertrag abschließen, in dem beispielsweise keine Hilfsmittel gezahlt werden. Oder keine Heilmittel usw....
Der Poster ist, wenn ich ihn richtig verstanden habe, bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Also kommt es bei ihm drauf an, was in seinem Versicherungsvertrag für Leistungen drin stehen.
Danke für deine Mühe. Ich bin selber dabei mich darüber zu informieren..lg
So, AlexChristo, ich muß mich bei dir für meine falsche Beharrlichkeit entschuldigen. Wollte ich gestern schon machen, aber GF wollte mich nicht zu dir lassen. Bin fündig geworden und es ist tatsächlich so, dass private Versicherung das anders handhaben und dachte immer, wir sind als "Gesetzliche" benachteiligt...Danke, dass du nicht locker gelassen hast. lg
Das Urteil bezieht sich aber auf das Sozialgesetzbuch und dort geht es um die gesetzlichen Krankenkassen, nicht um die Privaten.
Leider gibt es denn verlinkten Blog nicht mehr. :-(
Unsere private Krankenkasse (Debeka) lehnt die Bezahlung der Stromkosten laut Aussage eines Mitarbeiters grundsätzlich ab. Obwohl der Konzentrator medizinisch notwendig, von einem Facharzt verschrieben und auch von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Stromkosten betragen etwa 800 € im Jahr und sind alles andere als unerheblich. Fast dreimal so hoch wie die Miete des Konzentrators selbst.
wenn sie unter Heilmittelverordnung bzw Hilfsmitel gehören und der Konzentrator vom Facharzt angeordnet wurde werden sie zahlen egal ob privat oder gesetzlich versichert. Was du machen mußt ist einen geeichten Zwischenzähler anzubringen so dass der tatsächliche Nachweis erbracht ist dass nur das Gerät den Strom verbraucht
Sorry, das ist nicht korrekt. Da er bei einer privaten Krankenversicherung ist, kommt es auf seinen Vertrag an.
Da es ein Urteil gibt, glaube ich nicht, dass der Vertrag gültig wäre...lg
ja und zwar nicht nur einen kleinen Teil, sondern die tatsächlichen Kosten.
http://lungennetzwerk.blogspot.de/2011/10/der-sauerstoffkonzentrator-und-die.html
Dort kannst dich dort gerne anmelden. lg
Sorry, das ist nicht korrekt. Da er bei einer privaten Krankenversicherung ist, kommt es auf seinen Vertrag an.
Mir wäre das neu...aber sie hat die Möglichkeit sich zu informieren, aber nicht nur bei ihrer Kasse, denn die sind froh, wenn sie die Leute mit einem Pauschalbetrag abspeisen können. Bin selber betroffen..
Falsch...darüber gibt es ein eindeutiges Urteil..