Erhebung der Hundesteuer = Selbstverwaltung?

1 Antwort

Die Selbstverwaltungsgarantie umfasst auch die Kommunalabgabenhoheit, d.h. das ganze Kommunalabgabenrecht ist Teil der Selbstverwaltung.

Zu den Kommunalabgaben gehört auch die Hundesteuer die über das KAG erhoben und die entsprechende Satzung ausgestaltet wird. Es ist dabei unerheblich ob die Steuer verpflichtend zu ergheben ist. Die einzelnen Rechtsgrundlagen im Abgabenrecht sind aber so verschachtelt dass das hier schwer zu erklären ist. wenn du wirklich in die Materie einsteigen willst kannst du hier z.B. nachlesen: http://www.fes.de/fulltext/kommunalpolitik/00213002.htm   vor allem unter 2.2.2.

Die weisungsfreien Pflichtaufgaben gehören allerdings auch unter die Überschrift Selbstverwaltung, insofern ist eure Differenzierung etwas unklar.