Erhebung der Hundesteuer = Selbstverwaltung?
Die Hundesteuer in BW ist nach §9 III KAG eine Pflichtsteuer.
Das heißt das >>OB<< hat die Gemeinde nicht zu entscheiden. Die Höhe der Hundesteuer darf die Gemeinde entscheiden (durch Satzung).
Nun meine Frage. Ich hatte hierbei nämlich eine Diskussion mit meinem Lehrer. Er sagt, es sei eine Selbstverwaltungsaufgabe (eigener Wirkungskreis). Ich finde es ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe, da die Frage OB, überflüssig sind. Nur das WIE entscheidet die Gemeinde (Höhe,..)
Wem gebt ihr Recht und warum?
1 Antwort
Die Selbstverwaltungsgarantie umfasst auch die Kommunalabgabenhoheit, d.h. das ganze Kommunalabgabenrecht ist Teil der Selbstverwaltung.
Zu den Kommunalabgaben gehört auch die Hundesteuer die über das KAG erhoben und die entsprechende Satzung ausgestaltet wird. Es ist dabei unerheblich ob die Steuer verpflichtend zu ergheben ist. Die einzelnen Rechtsgrundlagen im Abgabenrecht sind aber so verschachtelt dass das hier schwer zu erklären ist. wenn du wirklich in die Materie einsteigen willst kannst du hier z.B. nachlesen: http://www.fes.de/fulltext/kommunalpolitik/00213002.htm vor allem unter 2.2.2.
Die weisungsfreien Pflichtaufgaben gehören allerdings auch unter die Überschrift Selbstverwaltung, insofern ist eure Differenzierung etwas unklar.