Entschuldigungen in der Fachoberschule
Hallo! Auf meiner Fachoberschule ist es so, dass man ab dem 1. Krankheitstag ein Attest vorlegen muss. Eine Freundin meinte, dass es gegen das Gesetz sei... leider finde ich kein Gesetz darüber... Kann mir jemand helfen? Bitte mit Quelle! Danke und LG Sammy
3 Antworten
Es wäre nett,wenn man dir einen entsprechenden Link schicken soll,wenn du dein Bundesland angeben würdest. Es verhält sich in der Regel so, dass du als Schüler einer FOS deine allgemeine Schulpflicht bereits erfüllt hast, also nicht dem "normalen" Schulgesetz unterliegst. Es kann sein, dass das die Schulen über ihre Schulorndungselbst regeln,aber um das herauszubekommen, braucht man schon das Bundesland. Das kannst du aber selbst googeln. "Erlass oder Schulgesetz Fehlzeiten oder schriftliche Entschuldigungen + Schulform + Bundesland" als Suchbegriff eingeben. Versuch'smal,sonst stell noch einmal eine Frage ein.
Danke, ich finde einfach nichts :( Ich wohne in Hessen :)
jeder Betrieb/Istitution kann das regeln wie er will, es muss nur eben in der "Hausordnung" stehen, so dass der SchülerArbeitnehmer es weiß. also ist es bei euch an der Schule so, das ist aich rectens, du musst dich dran halten, deine Freundin hat unrecht.....
Soweit ich weiß, liegt es im Ermessen der Einrichtung/Arbeit und Co WANN ein Attest vorzulegen ist. Die 3 Tages Regel ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Und das wiederum bedeutet: Wenn die Schule das so will, musst du ab dem 1. Tag ein Attest vorlegen.