Entfällt Versicherungsschutz bei Falschparken?
Hallo,
Habe mein Fahrzeug entgegengesetzt der normalen Fahrtrichtung geparkt vor meiner Haustür. Heute morgen musste ich feststellen, dass der Aussenspiegel umgeklappt war. Da muss irgendwer gegengefahren sein da ist innen auch was gebrochen. Also die Elektronik funktioniert nicht mehr. Der wagen ist Vollkasko versichert. Zahlt also auch bei Fahrerflucht. Nur können die mir jetzt nen Strick draus drehen, dass ich falschrum geparkt hab?
8 Antworten
Bei einem Spiegel ist die Selbstbeteiligung wahrscheinlich höher als der Schaden. Außerdem würde deine Vollkasko bei der nächsten Hauptfälligkeit hoch gestuft. Da dürfte sich die Inanspruchnahme des Versicherers nicht lohnen.
Okay danke. Werde ich natürlich erstmal gegenrechnen. Kenne mich da mit den Ersatzteilpreisen nicht aus.
die vollkasko zahlt auch bei fahrerflucht, selbst wenn das fahrzeug ordnungswiedirig abgestellt wurde. ausnahme: grobe fahrlässigkeit, oder sogar vorsatz.
sprich, wenn du dein fahrzeug absichtlich so hingestellt hättest, dass es eine grobe verkehrsgefährdung ergibt. z.b. unbeleuchtet mitten auf der A3, oder auf einer großen Kreuzung in Berlin, wird die VK zahlen.
wenn es das glas betrifft, und nicht das Gehäuse, könnte es auch ein fall für die Teilkasko sein die hat den vorteil, dass du bei in anspruchnahme nicht hochgestuft wirst.
ich würde dir auf jeden fall raten, a.) anzeige gegen unbekannt zu stellen, die chance, dass man den verursacher erwischt ist vorhanden, und b.) das ganze deiner versicherung zu melden. sollte sich der schadensverursacher finden, oder du dich innerhalb von 6 Monaten nach Regulierung entscheidest, den schaden zurückzuerstatten, kannst du deinen Schadensfreiheitsrabatt auch wieder retten.
lg, Anna
Nein, denn wenn du richtig herum geparkt hättest wäre halt der andere Spiegel ab. Da gibts keine Argumente für dass die Zahlung verweigert wird.
wenn du richtig herum geparkt hättest wäre halt der andere Spiegel ab.
Das ist doch absoluter Blödsinn. Hätte er richtig geparkt, so hätte das andere Fahrzeug das parkende Fahrzeug an seine reflektierenden Rücklichter erkennen können.
So aber waren keine Rücklichter zu sehen, so dass der Falschparker zum Unfal beigetragen hat.
Derartige Falschparker trifft meist bei einem Auffahrunfall eine Teilschuld. Bei Regen und Nebel wäre so eine Teilschuld gar am höchten und kann bis über 70% gehen.
Auch gegen ein falsch geparktes Fahrzeug darf man nicht einfach fahren. Die Fahrerflucht bleibt also ebenfalls im Raum.
Die Versicherung könnte Dir zumindest eine Mitschuld geben.
nur bei einem Unfall und Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung kann hier in diesem Falle eine Mitschuld gegeben werden.
Bei Vollkasko hingegen nicht.
ach. Warum denn?
Nein, können sie nicht.