Eltern wollen mir mein Motorrad wegnehmen?

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Hallo,

wir kennen leider weder dich noch deine Eltern. Mir stellt sich aber die Frage, warum wollen sie es dir verbieten?

Natürlich könnte es sein, dass sie es nur verbieten, weil sie übervorsichtig sind. Genauso kann es aber sein, dass sie dich kennen und dich vor dir selbst schützen wollen ;-)

Deine Eltern können dir bis zur Volljährigkeit nicht nur das Motorrad wegnehmen, wenn sie wollen, dann können sie sogar den von dir geschlossenen Kaufvertrag rückgängig machen.

Stellt sich mir die weitere Frage, wie du an den Führerschein gekommen bist? Denn auch für den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule benötigst du die Zustimmung / die Unterschrift der Sorgeberechtigten.

Und eines solltest du beachten. Selbst wenn sie dir dann mit 18 - sprich mit Volljährigkeit - weder das Motorrad wegnehmen, noch das Motorradfahren verbieten können, solltest du immer daran denken, wo wohne ich und wer ernährt mich?

Wenn du dann alles von deinem selbst verdienten Geld bezahlst, kannst du (damit) auch machen was du willst.

Wenn du aber weiterhin Schüler oder irgendwann sogar Student bist und erwartest, dass dich deine Eltern weiterhin (finanziell) unterstützen, dann haben sie auch weiterhin zumindest ein Mitspracherecht.

Das vielleicht nicht unbedingt zwingend nach Gesetz, aber ganz sicher nach gesundem Menschenverstand und wenn ein Minimum an Anstand vorhanden ist.

Das ist wahrscheinlich nicht die Antwort, die du hören wolltest. Aber vielleicht denkst du zumindest mal darüber nach.

Viele Grüße

Michael

Zum nachlesen Paragraph 107 bis 110 des BGB.

(1) Schließt der
Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des
gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der
Genehmigung des Vertreters ab.(2) Fordert
der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so
kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der
Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder
Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur
bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt
werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.(3)
Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt
seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Die schlechte Anwort:

Ja die Eltern können das.

Du bist noch nicht Vollgeschäfstfähig, das heißt du kannst keine Verträge abschliessen. Du hast einen einen Kaufvertrag für das Mopped abgeschlossen, dieser ist "schwebend" unwirksam. Das heißt die Eltern können erfolgreich den Kaufvertrag anfechten, und der Verkäufer muss dann das Geld zurückerstatten.

Ausnahme ist der "Taschengeld" Paragaph. Von deinem Taschengeld darfst du Dinge des täglichen Lebens kaufen. Ist etwas schwammig im Gesetz formuliert, aber Moppeds fallen definitiv nicht drunter.

Ich weiß es leider nicht so genau.Es ist dein Eigentum,aber du bist noch keine 18

Eigendlich dürfen deine Eltern ja über dich bestimmen bist du 18 bist aber mit dem Motorad weiß ich leider nicht.