Eltern verweigern Wohnrecht

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Solange du dich nicht aus eigener Kraft finanzieren kannst sind deine Eltern noch für deinen Unterhalt verantwortlich. Wenn du nun Grundsicherung beantragen musst wird das Amt auf deine Eltern zugehen. Die ARGE verlangt von den Eltern das Kind bis zum 25 Lebensjahr im elterlichen Haushalt verbleiben soll. Ist die Beziehung zwischen Eltern und Kind so gestört, das ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, kann einem Auszug zugestimmt werden. Unterhaltspflichtig sind die Eltern aber trotzdem. Wende dich an die Jugendhilfe. Das Jugendamt kann dir sicherlich Anlaufstellen nennen, bzw. dir anderweitig weiterhelfen. Wohngruppen ect.

anni51  16.07.2012, 18:14

Danke für den Stern!

Nein, sie sind dir gegenüber unterhaltspflichtig. Lassen sie dich nicht bei sich wohnen, steht dir Barunterhalt zu.

GinexXx 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 19:08

Was ist Barunterhalt?

SuccessBilo  14.07.2012, 19:10
@GinexXx

Kohle. Schotter. Asche. Geld.

GinexXx 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 19:11

Bis zum Ende der ersten abgeschlossenen Ausbildung sind sie barunterhaltspflichtig.

Mit 18 darfst einen Beruf lernen oder studieren. Dann müssen dene Eltern für deinen Unterhalt aufkommen. Oder du gehst arbeiten und verdienst dir deinen Lebensunterhalt selbst.

Wenn du keine Ausbildung mehr machst, sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig..

Sofern das "Kind" selbstständig dann schon, d.h genug Geld verdient um selber leben zu können....Wenn es kein Geld hat, uns sobald auch keins bekommt sind die für die Unterkunft bis 25 zuständig....