Elektrogeräte - Wie alt darf neu sein?
Ich habe für unsere neue Küche eine Deckenhaube von neff bei einem großen Elektrohändler im Internet bestellt, das gute Stück hat 1600€ gekostet. Bevor die Frage auftaucht, in den Läden ist diese Haube privat nur schwer zu bekommen. Jetzt kam die Sendung gestern an und lt. Typenschild ist das Teil vom August 2014, damit immerhin bereits 3 Jahre alt. Gibt es hier Regelungen? Die Garantie ist davon ja nicht betroffen, nur finde ich es ärgerlich so viel Geld für ein neues Gerät auszugeben welches 3 Jahre in irgend einem Lager lag und evtl. sogar mal eine Retoure war.
5 Antworten
Neu ist für mich alles, was noch nicht benutzt wurde.
Generalüberholt ist schon alt.
Da es nicht neuwertig wäre und schon einmal repariert wurde.
Neu ist für mich aber auch ein drei Jahre altes Gerät. Solange es verpackt geblieben ist und auch gut gelagert wurde.
Oft gibt es ja den Artikelzustand "So gut wie neu".
Hier aber nicht - ich habe ein Neugerät gekauft, der Händler bietet auch keine gebrauchte Ware oder Rückläufer an.
meine Einschätzung: wenn die Ablufthaube noch in der gleichen Ausführung noch am Markt zu haben ist - Neu - Nachfolgemodell - wäre die Anpreisung Neu als Irreführung zu werten.
- die Ware ist in vollem Umfang nutzbar
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/verkauf-neuware-gebrauchtware.pdf
Ist das Teil im Preis reduziert - ist alles wieder okay
Der Preis weicht von der UVP des Herstellers ab, liegt aber im Vergleich mit allen Shops die sie online führen auf gleicher Ebene. Da Neff sie auf der Homepage aufführt und zum Verkauf anbietet würde ich sagen dass sie noch produziert wird.
Ist offiziell neu. Also nicht zu beanstanden.
Da das Gerät nie verkauft war und nie gelaufen ist, ist es neu. Auch Kfz, die jahrelang auf dem "Hof" des Herstellers standen, sind, nach einem Gerichtsurteil, neu.