Einseitiger Kaufvertrag bei Gebrauchtwagenverkauf durch ichwillmeinautoloswerden.de?
Hallo zusammen, ich bin gerade dabei mein defektes Kfz bei allmöglichen Platformen zu verkaufen. Dabei stoß ich auch auf eine Seite (siehe Titel), die mich nach Abschicken der Anfrage meinerseits mich anrief und die restlichen Details zum Auto klärte. Dabei erklärte der freundliche Mitarbeiter mir, wie das mit dem Kaufvertrag laufen wird. Das Auto wird als Inserat für 24h sichtbar für angemeldete Händler sein und sobald mein festgelegter Mindestpreis übertroffen wird und das höchste Gebot ermittelt wurde, wird es als verbindlich verkauft gesehen. Es hieße ich habe kein Recht zu entscheiden, ob ich dann dieses Angebot, das mein festgelegten Mindestpreis übertrifft, auch tatsächlich annehme. Sobald diese Bedingung zutrifft, gilt es sofort als verbindlich verkauft. Bei meinem 3. Anruf bei selbiger Seite, wurde mir erneut bestätigt, dass dies -wie ich es oben beschrieb- der Fall ist. Es handele sich schließlich um einen -und diesen Begriff hörte ich bei allen Telefonaten zum 1. Mal- einen einseititen Kaufvertrag.
Zunächst klang es für mich danach, als wäre es ein Supermarkteinkauf, d.h. der Preis wird mir vom Händler direkt angeboten, und ich habe kein Recht an diesem noch zu verhandeln. Auf prinzipieller Ebene jedoch, habe ich doch wohl das Recht -in einem Supermarkt- das mir angebotene Produkt nicht zu kaufen? Der einzige Unterschied sei, dass ich bei ichwillmeinautoloswerden.de einen Mindestpreis festlegte.
Als ich nun kurz nach Definitionen für "Einseitiger Kaufvertrag" suchte, fand ich heraus, dass dieser sich vom zweiseitigen Kaufvertrag nur bei den Beteiligten an dem Vertrag unterscheidet.
All dies ist mir nun erst wichtig, da ich höchstwahrscheinlich mein Auto an ein Autohaus verkaufen werde, das weit mehr bietet und sich auch als vertrauenswürdig herausgestellt hat.
Tut mir leid, dass diese Frage so lang scheint, aber ich wollte so gut wie möglich meinen Fall klarstellen.
Danke!
5 Antworten
die sache ist einfach die, wenn du ihren service nutzt, gelten ihre regeln und das war es
sie sagen dir, was sache ist und du machst es trotzdem, also warst du damit einverstanden
außer es wäre sittenwidrig, aber kann ich hier nicht sehen
Danke für deine Antwort! Ich verstehe, aber was hat das mit dem "einseitigem Kaufvertrag" auf sich? Trifft dieser hier tatsächlich zu?
Wo ist das Problem ? Gleich auf der ersten Seite steht unter Punkt 4 und 5 wie es abläuft. Du entscheidest ob du ihn verkaufst oder nicht.
Einfach mal die Seite einj bisschen runter scrollen.
Dies tat ich. Trotzdem bin ich mir unsicher, was sie nun meinen. Meinen sie das Bild mit den Schritten 4: immer ein fairer Preis und 5: Kaufvertrag? :)
Wenn du dich mit den Bedingungen des Verkäufers einverstanden erklärst ist dies auch rechtsbindend. Was soll denn bitte ein "einseitiger Kaufvertrag" sein? Ein Kaufvertrag besteht aus Angebot/Antrag und Annahme. Dieser kann nicht einseitig sein. Das wäre ja das gleiche, wie wenn ich jemand den ich auf der Straße treffe 100,00 € geben würde und dafür sein Handy nehmen würde, egal ob er zustimmt oder nicht. Das wäre einseitig.
Es gibt einen einseitigen Handelskauf oder einen zweiseitigen Handelskauf. Dabei unterscheidet man lediglich, wie viele Vertragspartner Unternehmer nach § 14 BGB sind. Ist der Käufer, wie in diesem Fall, Unternehmer und der Verkäufer Verbraucher nach § 13 BGB so handelt es sich um einen einseitigen Handelskauf. Wäre nun auch noch der Käufer Unternehmer nach vorgenannter Norm so handele es sich um einen zweiseitigen Handelskauf.
Diesen Begriff nennte mir eine Mitarbeiterin während eines Telefonats, als ich nachfragte, was es mit dem Mindestpreis aus sich hatte. Ich hatte ihr auch gesagt, dass ich das Gegenangebot des Händlers doch erst akzeptieren muss, bevor ein Vertrag zustande kommt. Sie meinte daraufhin, dass es sich hierbei um einen einseitigen Handelkauf/Kaufvertrag handele und daher die Akzeptanz des Gegenangebots durch mich nicht notwendig ist. Solange das Angebot des Händlers den Mindestpreis übertrifft, gilt das Auto als verkauft.
Inzwischen wurde das Auto mit einem Mindestpreis von 1.300€ zu genau 1.300€ verkauft. Abgeholt wird es jedoch erst in 2 Wochen...
Danke für deine Antwort!
Hallo, diese Firma lebt von Einschüchterungen, Storno und Verwaltungskosten die sie auf jeden Fall versuchen einem anzudrehen. Ich hatte schon vor mehr als einem Jahr das selbe Problem mit denen, bin die kaum los geworden. Die haben einfach behauptet ich habe telefonisch zugestimmt dass mein Auto fast umsonst an die verkauft wird.
Ich rate jedem von dieser Firma ab, es ist keine seriöse Firma die Autos ankauft sondern mehr in einer Art Inkasso Abzocker nur mit Autos.
VORSICHT ABZOCKE!!!
Falls ihr die 15% Vertragsstrafe bekommt, NICHT bezahlen. Ich habe es auch nicht bezahlt war beim Anwalt und habe nie wieder von diesen Abzockern was gehört.
Nein dieser einseitige Kaufvertrag gillt nicht.
Danke für deine Antwort. Was meinst du mit Punkt 4 oder 5?