EInkommenssteuer bei Unterricht geben
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Besteuerung von Einkommen durch Musikunterricht. Ich wurde vor kurzem gefragt, ob ich Gitarrenunterricht geben könnte, was ich auch gerne machen würde.
Mein Vater meinte jetzt aber, dass das nicht so einfach geht, da er zum Beispiel in seiner Studienzeit (Studium: Musik) alle Gewinne angeben musste. Anschließend hat er mir von früher eine "Gewinn- und Verlustaufstellung" gezeigt in der alles genau aufgeführt war.
Jetzt meinte er aber, dass sich das Finanzamt immer gerne was Neues einfallen lässt und er sich noch einmal genau erkundigen will, wenn er Zeit hat. Das ist jetzt vier Wochen her -:-
Nun habe ich mich mal selbst durch verschiedene Seiten geklickt und heraus gefunden, dass man diese Aufstellung machen muss und sie anschließend in eine EInkommessteuererklärung eingebracht wird. So was musste ich aber bisher nicht machen. Meine Frage ist also, ist das mit 17 überhaupt notwendig?
Dann habe ich noch was zur "Vorsteueranmeldung" gelesen, die man irgendwie alle 3 Monate macht. Könnte mir da vieleicht jemand kurz erklären was man da macht?
Für alle hilfreichen Antworten bedanke ich mich schon einmal.
5 Antworten
Erwartest Du wirklich mehr als 17.500,- Umsatz (Einnahmen)?
Dann könnte das Thema Umsatzsteuer für Dich wichtig werden.
Sonst geht es nur um Einkommensteuer und dazu müßtest Du einen Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) von mehr als 8.390,- Euro (Grunfreibetrag 8.354,- + Sonderausgabenpuaschel 36,-) erzielen.
Denke dran, Du kannst die Ausgaben durch den Unterricht, also Fahrkosten zu den Schülern, neue Saiten für Deine Gitarre, eventuell auch Abschreibung auf Deine Gitarre usw. abziehen.
Richtig! Und da muss sie schon viiiiiel Unterricht geben, um das zu verdienen, oder?
Deine Steuerpflicht hängt von der Höhe Deines Jahreseinkommens ab. Wenn ich richtig informiert bin, zahlt man bei einem Einkommen ab 8.000,00 € pro Jahr Einkommenssteuer. Wobei Du von den Einnahmen, die Du erzielst, die Ausgaben abziehst, die Dir entstanden sind. Beispielsweise Unterrichtsmaterialien usw. Oder auch die Fahrtkosten, sofern Du den Unterricht bei Deinen Schülern gibst.
Dein Vater musste während seines Studiums garantiert nicht seine kompletten Gewinne abgeben.
Wenn Du eine Firma gründest, musst Du a) eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt machen und b) eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Daraus ergibt sich dann, ob Du steuerpflichtig bist und wenn ja, in welcher Höhe. In solchen Fällen kann man sich von einem Steuerberater helfen lassen; wenigstens so lange, bis man das Steuerrecht in dem Bereich verstanden hat, von dem man betroffen ist.
Gruß Matti
Dann sind die Erziehungsberechtigten diejenigen, die tätig werden müssen. Wie aus der Frage hervorgeht, ist sich die Familie dessen bewusst. Die Gewerbeanmeldung ist von Voraussetzungen abhängig. Das habe ich auch geschrieben.
Entschuldigung, aber in DEiner Darstellung ist kaum was brauchbar. Am schlimmsten ist die Erwähnung einer Gewerbeanmeldung für einen freien Beruf (Musiklehrer).
Ich habe geschrieben, "Wenn Du eine Firma gründest". Wenn sie die nicht gründet, braucht sie keine Gewerbe. Von einem freien Beruf steht da nichts. Sie will Musikunterricht geben. Wie sie das macht, hat sie nicht näher beschrieben; außer, dass sie fragt wurde, ob sie Unterricht geben würde.
Vermutlich bist du nicht umsatzsteuerpflichtig. Also, vergiss die Vorsteuer. Einkommen musst du evtl versteuern, kommt aud die Hoehe an.
Du solltest dich von einem Steuerberater beraten lassen.
Du musst die freischaffende Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und bist Einkommessteuerpflichig.
Richtig - dann Einnahmen-/ Ausgbabenübersicht erstellen - (Einnahme-Überschuß-Rechnung) - Saldo = Gewinn oder Verlust - Daten in entsprechendes Formular des Finanzamtes eintragen und mit Einkommensteuererklärung abgeben - Bei der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung (< 17.500 € Umsatz) - damit umsatzsteuerbefreit....
Ergänzend zu allen anderen Antworten möchte ich nochmal den Beitrag von wfwbinder hervorheben: Zu versteuern ist der Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben. Einkommensteuer fällt aber nur an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen mehr als 8354 € beträgt, das sind fast 700 € im Monat , auf ein Jahr gerechnet. Wenn du noch zur Schule gehst, schaffst du wieviele Stunden pro Monat Unterricht? 20? Und was meinst du? Kannst du 35 € die Stunde verlangen? Hm, eher nicht. Rechnen wir mal mit 20 € die Stunde und du unterrichtest 20 Stunden pro Monat, dann betragen deine Einnahmen 400 € im Monat, das wären 4800 € im Jahr, Ausgaben noch nicht abgerechnet. Da fällt KEINE Steuer an. Okay? Weder ESt noch USt. Und einen Steuerberater brauchst du definitiv auch nicht. Also entspann dich und lass dich nicht verrückt machen.
Sie ist erst 17. Da wird es mit der Gewerbeanmeldung schwierig.